1055 Views | 03.08.2011 | 18:03 Uhr
geschrieben von Henrik Stucken

Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG (Neckarsulm)

Pfandrückgabe Einwegflaschen

Die Automaten im Markt "Im Mühlenbruch in Niederdollendorf" sind eine Zumutung für den Kunden.

Für den Einwurf von z. B. Volvic-Flaschen benötigt man bis zu zehn Versuche, bis der Automat die Flaschen annimmt. Letztendlich bleibt einem nichts anderes übrig, als die Flaschen an der Kasse abzugeben.

Dieser Umstand ist den Mitarbeitern bekannt. Angeblich wurde das Problem schon "weiter gemeldet" - aber es würde nicht behoben.

Dies scheint wohl ein Lidl-Problem zu sein, da die Automaten der Fa. Rewe keine Probleme mit dem o. g. Leergut haben. Wenn ich das Leergut zu Rewe bringe, kann ich auch in Zukunft dort einkaufen.

Note: Mangelhaft!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG: Neue Leergutautomaten!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


03.08.2011 | 21:30
von ReclaBoxler-2418919 | Regelverstoß melden
Schon mal daran gedacht, wie teuer so ein Leergutautomat ist? Dafür werden glatt drei Mitarbeiter entlassen, dann können Sie erst mal eine halbe Stunde an der Kasse anstehen, um schön Ihre tollen 25 -Cent-Volvic-Pfandflaschen abzugeben. Sehr sinnige Forderung.

Im Übrigen scheitert die Pfandflaschenrückgabe häufig nicht am Gerät selber, sondern am Anwender.

Und noch ein Tipp: Gelber Sack!

"Wir leben in einer Demokratie. Das bedeutet, man darf eine Meinung haben, man muss es aber nicht."

03.08.2011 | 22:27
von Reclaminator | Regelverstoß melden
Und wieso gehen Sie nicht einfach zu Rewe, wenn Sie Lidl zu einer Beschwerde nötigt?

03.08.2011 | 23:10
von J. J. | Regelverstoß melden
Also, zunächst einmal ist ein Supermarkt, welcher Getränke anbietet, auch dazu verpflichtet, dieses als Leergut wieder zurückzunehmen. Rücknahmepflicht § 9 der Verpackungsverordnung
Stellt der Händler nun einen Automaten auf, welcher nachweislich nicht oder nur eingeschränkt fkt, kommt er dieser Verpflichtung nicht in vollem Umfang nach.
Daher kann ich nicht ganz nachvollziehen, dass ein Kunde sich hierüber nicht beschweren darf?

04.08.2011 | 07:23
von ReclaBoxler-4017977 | Regelverstoß melden
 spider monkey J. J.: das ist leider nicht korrekt. Bietet ein Händler z. B. nur pfandfreie Getränke an, z. B. Säfte, dann muss dieser auch keine Pfandflaschen annehmen.
Ferner gilt, wie der Händler bepfandete Flaschen zurück nimmt, ist seine Sache. In diesem Fall sagt der Beschwerdeführer selber, er müsse seine Flaschen bei Lidl dann an der Kasse abgeben, da der Leergutautomat nicht funktioniert. Demnach kommt der Händler seiner Pflicht nach, er nimmt die Pfandflaschen zurück.

Der Unbequemlichkeit wegen ist diese Beschwerde bestimmt nachvollziehbar, aber nicht aufgrund gesetzlicher Missstände.

04.08.2011 | 21:18
von ReclaBoxler-4819027 | Regelverstoß melden
 spider monkey Rosa Munde: Es gibt keine Rückgabepflicht.

 spider monkey ReclaBoxler-1023215: Manch einer kommt ja auf die grandiose Idee, seine viertel vollen Bierflaschen in den Automaten zu pfeffern, ergo Reinigung wäre nur Schadensbegrenzung, dazu kommt noch der Nebeneffekt des angenehmen Geruches.

Softwareupdates nimmt die dpg vor und das in regelmäßigen Abständen.

Ist auch vollkommen nebensächlich, Beschwerdeführer ist sein Pfand los geworden, geht in Zukunft zu REWE und gut ist.

24.08.2011 | 22:30
von Henrik Stucken noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Lidl Dienstleistung: Reklamation
Lidl Dienstleistung: Beleidigung
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!