952 Views | 15.01.2013 | 08:35 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3166552
Im April 2012 haben wir bei Lidl einen Silvercrest Mixer gekauft.
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Nach wenig Benutzung ist dann im September 2012 das Kunststoff am Mixerstab gerissen. Kein Problem, denkt man, ist ja noch Garantie drauf.
Nach Rückfrage bei Lidl teilt man mir mit, dass dieses Teil ein "Zubehörteil" ist und diese Teile nicht unter die Garantie fallen - wie auch in der Bedienungsanleitung beschrieben! Für 17,-- € könnte ich aber ein neues bestellen.
Vielen Dank an Lidl!
Meine Forderung an Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG:
Ersattung des defekten Teiles.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Wenn Sie bei Lidl nur von Garantie gesprochen haben, dann haben die diese natürlich abgelehnt.
Nächstes mal einfach die Begriffe richtig benutzen und korrekte Forderungen formulieren. Dann klappt das auch.
Schon ein wenig abwegig, oder!
www.test.de/Reklamationen-Haendler-missachten-Kundenrechte-4448527-0/
www.test.de/Gewusst-wie-Ware-reklamieren-4320429-0/
www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/
Die können Lidl dann abmahnen. Das bringt dir zwar zunächst nichts und die Abmahngebühr zahlt Lidl ohnehin aus der Portokasse, aber vielleicht hört der momentan sehr lukrative gewerbsmäßige Rechtsbruch dann irgendwann auf, wenn das jeder abgezockte Kunde so macht.
Außerdem kannst du facebooklidl.com wegen deines Falls per Mail anschreiben.
Beschwerde ist noch nicht gelöst