Durch Conrad Electronic endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 947 Views | 05.12.2014 | 13:59 Uhr
geschrieben von Uwe Zapp

Conrad Electronic SE (Hirschau)

Kamera defekt nach Falschberatung durch Mitarbeiter

Bestell-/Kundennummer: 2999990000025039199

Am 2.12.2014 habe ich gegen 17:30 in Hannover fast 20 Minuten am Tresen angestanden, um einen "Fachberater" nach der Kompatblität der erworbenen "Transcend SDHC Wifi 16GB" zu meiner "Sony Alpha 33-SLT" gefragt.

SCHLAGWORTE

Nach kurzer Recherche teilte mir der Berater mit, die Karte sei kompatibel zu meiner Kamera - woher der Mitarbeiter seine Informationen bezog, ist mir dabei nicht bekannt gewesen. Ich bin selbstverständlich davon augegangen, dass direkt auf der Website des Herstellers nach Informationen gesucht wurde - Conrad gibt aber heute zu, dass nur "wild" bei Google gesucht und das erstbeste Ergebnis (offenbar irgendein Forum) angeklickt wurde. Hiervon war mir bis dato nichts bekannt- wäre mir der Sachverhalt so bekannt gewesen, so hätte ich selbstversändlich den Mitarbeiter augefordert direkt die Website des Herstellers zu konsultieren. Dort wiederum wäre leicht die Nicht-Kompatiblität erkennbar gewesen.

Jetzt ist die Kamera defekt - und Conrad redet sich heraus, dass der Mitarbeiter mir seine Suchergebnisse im Internet gezeigt habe und darauf verwiesen habe, dass er keine Gewähr für die mir erteilten Auskünfte übernehmen könne - dies ist aber eine glatte Lüge: Denn wenn ich ausschließlich diese Auskunft mit einer solchen Einschränkung erhalten hätte, so hätte ich mich sicherlich (und selbstverständlich) vor Einsatz der Karte selbst um weitergehende Informationen bemüht.

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So erfolgte aber eine Kontaktaufnahme zum Transcend-Support erst nach Eintreten des Schadenfalls - auch hier dreht mir aber der Conrad zum eigenen Vorteil das Wort im Munde um und behauptet schlicht, ich habe ja "offensichtlich" den Transcend Support bemüht, und von dort ebenfalls eine falsche Auskunft erhalten. Dass mir Transcend zunächst am Telefon auch eine falsche Auskunft erteilte ist zwar richtig, jedoch wurde diese falsche Information eben erst nach Eintritt des Schadenfalls erteilt, ist mithin also nicht ursächlich für den Eintritt des Schadens.

Tatsache ist: Vor dem Kauf hat mir der Mitarbeiter bei Conrad explizit versichert, die Karte sei kompatibel mit meiner Kamera (mit der offensichtlich ebenfalls falschen Ergänzung "wie zu allen Kameras, die SDHC Cards verwenden können"). Ich muss mich als Kunde auf solche Aussagen verlassen können, insbesondere wenn sie ohne Einschränkungen erfolgen.

Über diesen Sachverhalt habe ich bereits eine entsprechende Erklärung abgegeben. Ich erwarte, dass Conrad mir selbstverständlich mindestens den Zeitwert der Kamera ersetzt.

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.12.2014 | 12:46
Firmen-Antwort von: Conrad Electronic SE
Abteilung: Servicemanagement

Hallo und vielen Dank für Ihre offenen Worte! Nachdem wir in unserem Haus und auch in unserer Filiale den Vorgang bearbeitet und besprochen haben können wir Ihnen auch bei reclabox nur mitteilen, dass die Schadenersatzforderung von uns abgelehnt wird, da keine Falschberatung unsererseits statt gefunden hat.

Der Berater hatte Sie darauf hingewiesen, dass wir zu diesem Produkt keine Unterlagen haben und Ihnen auch die Google-Ergebnisse gezeigt. Ebenso hatte er Sie darauf hingewiesen, dass er für die Aussage aus dem Forum keine Gewähr übernimmt.

Viele Grüsse

Ihr Conrad Electronic Team

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Kommentare und Trackbacks (12)


05.12.2014 | 14:10
von Uwe Zapp | Regelverstoß melden
Im ersten Absatz soll es selbstverständlich ". .. und einen "Fachberater ". .. gefragt" lauten.

06.12.2014 | 20:13
von ReclaBoxler-8558384
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

06.12.2014 | 22:26
von Uwe Zapp
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

06.12.2014 | 22:49
von Uwe Zapp
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

07.12.2014 | 12:49
von ReclaBoxler-8558384
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

07.12.2014 | 20:59
von Uwe Zapp
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

07.12.2014 | 21:19
von ReclaBoxler-8558384
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

07.12.2014 | 23:50
von Uwe Zapp
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

08.12.2014 | 22:10
von ReclaBoxler-8558384
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

09.12.2014 | 13:47
von Uwe Zapp
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

10.12.2014 | 16:26
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


29.12.2014 | 00:29
von Uwe Zapp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.01.2015 | 13:25
von Uwe Zapp endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die Geschäftsbeziehung mit der Fa. Conrad heute nach mehr als 25 Jahren beendet. Ca. 25 weitere Kunden aus meinem Bekanntenkreis werden meinem Beispiel folgen und ab sofort ebenfalls bei der Konkurrenz einkaufen.




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