2304 Views | 12.03.2015 | 13:23 Uhr
geschrieben von Alex Baker

Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)

OTTO Versand? Nie wieder!

Bestell-/Kundennummer: 89317874

Nach sorgfältiger Auswahl bestelle ich - als registrierter Kunde - bei OTTO-Versand einen Fernseher zum Preis von 1.060,- €. OTTO wirbt damit, daß die Zahlung auf Wunsch per Rechnung erfolgen kann. Damit hatte ich zuvor bei OTTO gute Erfahrungen gemacht.

SCHLAGWORTE

Nachdem die Bestellung per Email bestätigt wurde, erhalte ich 5 Minuten später einen Anruf vom OTTO Kundendienst. Inhalt: ob ich gerade einen Fernseher bestellt hätte, was ich bejahe. Dann die Aufforderung, eine Anzahlung über 220,- € vorab zu leisten. Ich verweise auf das Bestellangebot, worin Zahlung auf Rechnung vereinbart war. Die Anzahlungsforderung sei Bestandteil der AGB, die ich ja wohl gelesen hätte, antwortet die Kundendienstmitarbeiterin patzig, und ob ich damit ein Problem hätte? Ich verweise nochmals auf das Kaufangebot, das ausdrücklich keine Anzahlung vorsah. Hierauf erhalte ich die Antwort, OTTO hätte schließlich genug Kunden und sei auf meine Bestellung nicht angewiesen. Dann die Frage, ob ich die Bestellung stornieren möchte? Meine Antwort: ich kaufe wie vereinbart - oder nicht. Dann müsse man meine Bestellung eben stornieren.

Kurz darauf lese ich in meinem OTTO Kundenkonto, daß die Bestellung tatsächlich storniert wurde.

Lieber OTTO-Versand, so nicht! Verträge sind einzuhalten und unlautere Werbung sieht man im Netz gar nicht gerne.

Ich werde meine Kundenkonto bei OTTO umgehend auflösen.

Fazit: OTTO-Versand? Nein danke, nie wieder!

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Meine Forderung an Otto (GmbH & Co KG): Keine unlautere Werbung im Netz und Verunglimpfung von Stammkunden


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Kommentare und Trackbacks (2)


12.03.2015 | 14:35
von Daniele De Ravignan | Regelverstoß melden
Dies ist mir kürzlich ebenso passiert. Nur hat man mir per Post Bescheid gegeben dass man beschlossen hat ich solle Vorkasse zahlen, und ich hatte einen sehr dringend benötigten Artikel "24 h" bestellt, so dass ich erst Bescheid wusste, nachdem ich vergeblich 2 Tage zu Hause sass und wartete. Hotline verhielt sich mehr oder weniger so wie bei Ihnen. Mein Anwalt sagte, korrekt ist das nicht, aber es lohnt sich da auch nicht, ein Fass aufzumachen. Einfach der Verbraucherzentrale melden und von OTTO die Finger lassen.

Habe übrigens keinen Negativeintrag bei den Scoringdiensten. Hatte das danach extra geprüft, aber alles in bester Ordnung. Auch noch nie mit einer Rechnung in Verzug gewesen oder so. Ein anderer Versandhändlicher hat sich dann über mein Geld gefreut.

02.05.2015 | 19:55
von Alex Baker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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