Durch Conrad Electronic gelöste Beschwerde. | 1335 Views | 07.01.2010 | 12:49 Uhr
geschrieben von Wolfgang Krause

Conrad Electronic SE (Hirschau)

Conrad Electronics - Service- und gesetzlos?

Am 9.7.2009 bei Conrad SE Auslandsservice einen per Email beworbenen USB-Stick bestellt. Am selben Tag Bestellbestätigung und Rechnung, die auch per intern. Überweisung bezahlt wurde. Dann Schweigen.

SCHLAGWORTE

Diverse Emails ohne inhaltliche Antwort ("die Sendung hat unser Haus heute verlassen" etc.), keine Lieferung. Dann, o Wunder, ein Päckchen, jedoch - bis auf den Katalog - leer. USB-Stick werde gesondert geliefert. Auf Beschwerdemail keine Antwort.

Wahrscheinlich meinte Conrad, meine Forderung mit einem leeren Päckchen aus ihrem System zu bekommen. Brief an den Leiter des Auslandskundenservices, Antwort: Ich könne ja einen anderen, teureren Stick bestellen - trotz Bestellbestätigung? Dann die Alternative, Zurücküberweisung des Geldes.

Diese habe ich dann gewählt und was kommt? Ein Verrechnungsscheck einer putzigen Sparkasse, dessen Einlösung mich hier 10,00 Euro kosten würde, bei einem Gesamtbetrag von 22.00 Euro. Was mich ärgert, sind nicht die 22 €, sondern die Art und Weise, wie Conrad Werbung und Kundenservice betreibt, um teurere Artikel an den Mann zu zwingen.

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Meine Forderung an Conrad Electronic SE: Kostenlose Lieferung eines gleichwertigen Artikels oder RückÜBERWEISUNG


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.01.2010 | 10:41
Firmen-Antwort von: Conrad Electronic SE
Abteilung: Marketing und Markenführung

Hallo,

erstmal möchte ich mich im Namen von Conrad für das unangenehme Einkaufserlebnis bei uns entschuldigen. Normalerweise liefern wir alle Bestellungen innerhalb von 2-3 Tagen korrekt aus (bei Auslandslieferungen evtl etwas länger).

Nur allzu gut kann ich also ihren Frust mit dem bisherigen von Ihnen geschilderten Verlauf verstehen. Gerne werde ich mich um Ihr Anliegen kümmern und versuchen auf Ihre Forderungen einzugehen.

Leider kann ich Ihren Bestellvorgang ohne Daten nicht nachvollziehen und möchte Sie doch bitten mir Ihre Daten zu Ihrem Vorgang an:

marke spider monkey conrad.de

zu senden. Ich verspreche Ihnen eine schnellstmögliche gute Lösung und hoffe Sie bald wieder als zufriedenen Kunden bei Conrad begrüßen zu dürfen.

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Kommentare und Trackbacks (5)


11.01.2010 | 17:52
von Wolfgang Krause | Regelverstoß melden
Immerhin bin ich positiv überrascht über die schnelle Reaktion. Mal sehen, wie es ausgeht.

14.01.2010 | 17:48
von Wolfgang Krause noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aber Conrad war aktiv und hat Erklärungen gesucht und gefunden, wie das passieren konnte. Eine Ersatzlieferung ist in Aussicht gestellt worden. Erst danach kann die Beschwerde als gelöst bezeichnet werden.


15.01.2010 | 12:54
von Conrad Electronic Marketing un... | Regelverstoß melden
Hallo,

wir haben Sie ja schon telefonisch kontaktiert.
Leider war der Artikel zu Ihrer Bestellung zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr lieferbar, deswegen hatten Sie als Kunden nur einen Katalog erstmal erhalten.
Wir haben dann die Bestellung sobald verfügbar an Sie übersandt. Sie haben von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Leider hatte eine Rücküberweisung ins Ausland nicht funktioniert, weshalb der Scheck ausgestellt werden musste.
Wenn Sie die angesprochene Ersatzlieferung erhalten haben, hoffen wir die Beschwerde in Ihrem Sinne gelöst zu haben und Sie bald wieder als Kunden begrüßen zu dürfen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

21.01.2010 | 18:58
von Wolfgang Krause | Regelverstoß melden
Conrad hat wie gewünscht, einen gleichwertigen Ersatzartikel geliefert, somit ist die Beschwerde gegenstandslos geworden.
Anzumerken sei, dass die Sendung nie zurückgewiesen wurde. Sollte sich Conrad vielleicht einen zuverlässigeren Auslieferer suchen? Es ist nicht das erste Mal, dass, wenn der Empfänger nicht gleich gefunden wird (was in Irland in der Tat leicht möglich ist), die Sendung als zurückgewiesen gekennzeichnet wird.

22.01.2010 | 19:30
von Wolfgang Krause gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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