427 Views | 08.05.2023 | 11:45 Uhr
geschrieben von MO GEPU

Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)

Unerwünschte Werbung für Faber

Bestell-/Kundennummer: W1197815

Unerwünschte Faber Werbung, Augenwischerei, Datenphishing, Forderung: Die Faber-Zusage Sofortgeld entweder umsetzen oder eine andere Definition nutzen.

Als langjährige Otto-Kunden beschweren wir uns über die unerlaubte und unerwünschte Zustellung von Otto GmbH, über den "Sofortgeld Bingo" Lotterieschein von Faber.

Aus Neugier haben wir gerubbelt, erwartungsgemäß auch sofort gewonnen und bei Faber-Lotterie angerufen. Als wir fernmündlich der "netten" Dame nicht unsere weitgefächerten persönlichen Daten bekannt gaben, wurde diese sehr schnell unfreundlich und beendete das Telefonat.

Für uns wird das Sofortgeld-Bingo mutmaßlich nur initiiert, um persönliche Daten abzugreifen und in der Kundenkartei der Faber-Lotterie zu landen.

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Meine Forderung an Otto (GmbH & Co KG): Die Zusendung von Werbemaßnahmen zu unterlassen.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


14.05.2023 | 18:58
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

und was haben Sie erwartet? Sie haben ja auch schließlich angerufen, also müssen Sie auch damit rechnen, dass nach Ihren Daten gefragt wird. Vor allem, wenn es sich um ein anderes Unternehmen handelt. Sonst müssen Sie eben auf den Gewinn verzichten.

Verweisen Sie das Unternehmen auf das BDSG mit sofortiger Unterlassung der Werbung. Dann sollte es klappen

16.05.2023 | 12:25
von MO GEPU noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.05.2023 | 14:05
von MO GEPU noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.06.2023 | 15:55
von MO GEPU noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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