lidl.de (Neckarsulm)
Erst Angebot vor Beginn auszeichnen, dann von MA beleidigt
Unlauterer Wettbewerb bei den Angeboten Beleidigend bei Bemängelung.
Gegen 20:45 (15 Min. vor Schließung) betrat ich Ihre Filiale. Bereits beim Betreten wurde ich vom Mitarbeiter umgehend auf das bevorstehende Ende Ihrer Öffnungszeit hingewiesen. So aufdringlich, dass ich bereits dieses als sehr unangenehm empfunden habe.
Ca. 5 Minuten später stellte ich mich an die Kasse an, um dann gegen 20:55 abkassiert zu werden. Bei der Kontrolle der Einkaufssumme fiel mir dann auf, dass ein als Angebot ausgezeichneter Artikel (Funny Chips) mit dem normalen Preis abgerechnet wurden.
Ein sehr ärgerlicher Vorgang, den ich so bereits häufig in Lild Märkten erlebt habe. Der Mitarbeiter, der sich bereits beim Betreten des Marktes ins Spiel gebracht hatte, stand mittlerweile am Ende der Schlange und rief zur Erklärung, dass das Angebot erst ab Montag gelten würde und ich könne es ja einfach da lassen.
Daraufhin erwiderte ich, dass ich das für unlauteren Wettbewerb halte, wenn man bereits vor Gültigkeit Artikel mit Sonderpreisen ausweist.
Er erwiderte, es seien ja nur wenige Minuten und man würde es am Montagmorgen ja nicht schaffen. Dass bereits eine Minute reicht und in meinem Fall ein Kauf stattfinden sollte, der ohne meine Kontrolle zu meinem Nachteil gelaufen wäre.
Um diese unerfreuliche Diskussion nicht fortzusetzen, begann ich mich aus dem Geschäft zu entfernen. Dabei hörte ich dann leise wie besagter Mitarbeiter eher leise und an die verbliebenden Kunden sowie der Kassiererin gerichtet äußerte: "erst auf den letzten Drücker kommen und dann eine dicke Lippe riskieren"
Daraufhin drehte ich um und fragte, ob er der Filialleiter sei, was er verneinte. Deswegen erfragte ich seinen Namen. Er verweigerte die Information, mit dem Hinweis auf den Datenschutz. Ich kündigte eine Beschwerde bei der Regional bzw. Gebietsleitung an und verließ die Filiale.
Ein wenig mit der Rechtslage vorher beschäftigen ist meist ganz hilfreich. Die nachvollziehbare Begründung hatten Sie vor Ort schon erhalten, auch wenn diese (leider übliche) Verfahrensweise für den Kunden nicht besonders hilfreich ist.
2.: Da Sie keine Filiale angegeben haben, in der Sie wohl unfreundlich behandelt wurden, kann auch Niemand, inklusive Lidl, Ihre Beschwerde zuordnen.