1441 Views | 05.11.2011 | 17:40 Uhr
geschrieben von Hatice A.
Ich war bei Ikea, wollte einen Spiegel kaufen. Der war für 30€ ausgezeichnet, es war aber falsche Preisetikett dran. Dann habe ich gesagt, dass ich ihn um diesen Preis haben will. Doch die Frau sagte, das geht nicht.
Man muss doch für den Preis verkaufen, der dran steht! Ich glaube, das war nur, weil ich Ausländerin bin. Irgendwann haben die sogar gesagt, dass ich Ikea verlassen muss. Gehe nie wieder da einkaufen!
Meine Forderung an IKEA Deutschland GmbH & Co. KG:
Spiegel für 20€
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Aufgrund der Aussage: "Wir sind hier nicht auf dem Basar", eine Beleidigung gegen Ausländer rauszuhören, braucht man schon etwas Fantasie.
Auch wenn man als Deutscher handeln will, bekommt man diesen Satz zu hören.
Leider ist es hier nicht nachvollziehbar, wie Sie bei Ikea aufgetreten sind, denn wenn man sich in einem normalen Ton mit den Mitarbeitern unterhält, hätte es sicherlich auch eine Möglichkeit gegeben.
Hier muss man sagen, viel Wind um nichts.
Die Verkäuferin unterbreitet Ihnen ein Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Das war's.
Wobei ich auch nicht verstehe, wieso Sie den Spiegel für 20€ wollen, wenn er ohnehin für 30€ ausgezeichnet war.
Zitat:
"Ware im Regal (wie auch im Schaufenster, in Katalogen und Onlineshops) stellt kein rechtsverbindliches Vertragsangebot dar. Es handelt sich dabei lediglich um eine Anpreisung der Ware. Juristen nennen es Invitatio ad offerendum ("Einladung" zur Abgabe eines Angebots)..."
www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/beispiele/preisangaben-im-ladengeschaeft.php
Ob Ihr Wille oder Ihre Wünsche erfüllt werden, ist jedoch sehr unwahrscheinlich.
Sie haben nämlich keinen Anspruch auf den Spiegel für 20 € und auch nicht auf eine Entschädigung von 20 €.
Sie sind im Unrecht!
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kommt ein Kaufvertrag erst dann zustande, wenn der Händler ein Angebot unterbreitet und der Kunde es annimmt.
Die angebotene Ware im Regal stellt juristisch gesehen aber noch KEIN Angebot dar, sondern ist nur eine WarenPRÄSENTATION und eine Aufforderung zur Abgabe eines VertragsANGEBOTS durch den Kunden.
Der Kunde signalisiert also mit der Ware AN DER KASSE, dass er mit dem Händler einen Kaufvertrag schließen MÖCHTE.
Tippt dieser den Preis in die Kasse, nimmt der Kunde das Angebot an und beide schließen einen Kaufvertrag.
"Preisfrage: Auszeichnung oder Kassenpreis?"
Zitat:
"Entscheidend ist, was die Kasse sagt!
Egal, ob beim Einkaufen im Supermarkt oder im Elektrohandel:
Wer als Kunde Waren gegen Geld erwirbt, schließt mit dem Geschäft einen Kaufvertrag.
Doch der kommt erst an der Kasse zustande. Entscheidend ist deshalb immer der Preis, den die Kasse anzeigt, erklärt Georg Tryba, Sprecher der Verbraucherzentrale NRW.
Wenn der Artikel an der Kasse plötzlich teurer ist, als im Regal ausgezeichnet, hat der Kunde schlichtweg PECH gehabt.
Er hat KEIN Recht, den Artikel zum günstigeren Preis zu erwerben.
Denn das Preisschild ist im Grunde ein Angebot des Kunden, zu dem er bereit ist, den Artikel zu kaufen.
Der Preis, der an der Kasse hinterlegt ist, ist dagegen das Angebot des Supermarktes.
Das kann der Kunde annehmen oder ablehnen. Wer bezahlt, akzeptiert den Preis zunächst.
Oft fallen die unterschiedlichen Preise erst auf dem Kassenbon auf.
Für den Kunden ärgerlich, wenn der Kaufpreis dann höher ist als im Regal.
Doch Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, kennt den Ausweg:
Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Kaufvertrag anzufechten.
Wenn er sofort reklamiert, kann er den Artikel zurückgeben und sein Geld zurückverlangen..."
www.wdr2.de/service/quintessenz/falsche_preise100.html
Das bürgerliche Recht ist Teil des Privatrechts, das die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtsteilnehmern (Bürgern, Unternehmen use.) regelt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt für alle Nationalitäten!
Zu Ihrer Aussage: "Doch, das war gegen Ausländer, sie hat gesagt, wir sind nicht auf Basar!" möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dies NICHT bedeutet, gegen Ausländer zu sein!
Basar ist das persische Wort für Markt.
Wie das deutsche Wort meint Basar sowohl die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage als auch den Handelsplatz, der hinsichtlich seiner Gestaltung, Lokalisierung und Funktion spezifische Charakteristika hat.
Der Begriff Basar wird für Märkte in orientalisch-islamischen Städten verwendet und ist als Lehnwort in VIELE Sprachen von China bis auf den Balkan eingegangen.
Wohl aber sind es viele Kommentare bei ReclaBox. Warum werden die nicht gelöscht?
Klarer Versuch, Schuldkomplexe aufzubauen. Das funktioniert nicht mehr, Frau Hatice A!
Aber warum schreien so viele Ausländer gleich "Ausländerfeindlich", wenn es nicht so läuft, wie gewünscht?
Ich hätte den Spiegel auch nicht zu dem Preis bekommen.
Und wieso wollen Sie plötzlich nur 20 €_ bezahlen?
Allerdings habe ich schon erlebt, wenn man wirklich höflich und nett ist, man durchaus manchmal was am Preis machen kann - oder eine Zugabe bekommt.
Aber so wie Sie sich das vorstellen läuft das nicht!