1441 Views | 05.11.2011 | 17:40 Uhr
geschrieben von Hatice A.

IKEA Deutschland GmbH & Co. KG (Berlin)

Nie wieder!

Ich war bei Ikea, wollte einen Spiegel kaufen. Der war für 30€ ausgezeichnet, es war aber falsche Preisetikett dran. Dann habe ich gesagt, dass ich ihn um diesen Preis haben will. Doch die Frau sagte, das geht nicht.

Man muss doch für den Preis verkaufen, der dran steht! Ich glaube, das war nur, weil ich Ausländerin bin. Irgendwann haben die sogar gesagt, dass ich Ikea verlassen muss. Gehe nie wieder da einkaufen!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an IKEA Deutschland GmbH & Co. KG: Spiegel für 20€


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (13)


05.11.2011 | 18:20
von Hatice A. | Regelverstoß melden
Wenn ich Spiegel für 20€ kriege, dann gehe ich schon wieder einkaufen.

05.11.2011 | 18:25
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
Leider muss der Händler nicht zu einem falsch angeschriebenen Preis verkaufen. Das hat nichts mit Ausländer zu tun.

05.11.2011 | 19:22
von ReclaBoxler-3244651 | Regelverstoß melden
Es ist nun mal so, dass Sie keinen Anspruch auf den falsch ausgewiesenen Preis haben.

Aufgrund der Aussage: "Wir sind hier nicht auf dem Basar", eine Beleidigung gegen Ausländer rauszuhören, braucht man schon etwas Fantasie.

Auch wenn man als Deutscher handeln will, bekommt man diesen Satz zu hören.

Leider ist es hier nicht nachvollziehbar, wie Sie bei Ikea aufgetreten sind, denn wenn man sich in einem normalen Ton mit den Mitarbeitern unterhält, hätte es sicherlich auch eine Möglichkeit gegeben.

Hier muss man sagen, viel Wind um nichts.

05.11.2011 | 19:54
von T. | Regelverstoß melden
Der Kaufvertrag kommt an der Kasse zustande.
Die Verkäuferin unterbreitet Ihnen ein Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Das war's.
Wobei ich auch nicht verstehe, wieso Sie den Spiegel für 20€ wollen, wenn er ohnehin für 30€ ausgezeichnet war.

05.11.2011 | 20:07
von Klaus | Regelverstoß melden
"Falsche Preisangabe im Ladengeschäft"

Zitat:

"Ware im Regal (wie auch im Schaufenster, in Katalogen und Onlineshops) stellt kein rechtsverbindliches Vertragsangebot dar. Es handelt sich dabei lediglich um eine Anpreisung der Ware. Juristen nennen es Invitatio ad offerendum ("Einladung" zur Abgabe eines Angebots)..."

www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/beispiele/preisangaben-im-ladengeschaeft.php

05.11.2011 | 20:08
von Hatice A. | Regelverstoß melden
Will ich als Entschädigung für 20€.

05.11.2011 | 20:30
von Anna | Regelverstoß melden
Sie dürfen den Spiegel für 20 € haben wollen, Sie dürfen auch eine Entschädigung von 20 € verlangen, Sie dürfen sich auch was vom Nikolaus oder dem Osterhasen wünschen, und so weiter. . . .

Ob Ihr Wille oder Ihre Wünsche erfüllt werden, ist jedoch sehr unwahrscheinlich.

Sie haben nämlich keinen Anspruch auf den Spiegel für 20 € und auch nicht auf eine Entschädigung von 20 €.

Sie sind im Unrecht!

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kommt ein Kaufvertrag erst dann zustande, wenn der Händler ein Angebot unterbreitet und der Kunde es annimmt.

Die angebotene Ware im Regal stellt juristisch gesehen aber noch KEIN Angebot dar, sondern ist nur eine WarenPRÄSENTATION und eine Aufforderung zur Abgabe eines VertragsANGEBOTS durch den Kunden.

Der Kunde signalisiert also mit der Ware AN DER KASSE, dass er mit dem Händler einen Kaufvertrag schließen MÖCHTE.

Tippt dieser den Preis in die Kasse, nimmt der Kunde das Angebot an und beide schließen einen Kaufvertrag.

05.11.2011 | 20:34
von Anna | Regelverstoß melden
WDR 2 Quintessenz Artikel vom 06.10.11:
"Preisfrage: Auszeichnung oder Kassenpreis?"

Zitat:

"Entscheidend ist, was die Kasse sagt!

Egal, ob beim Einkaufen im Supermarkt oder im Elektrohandel:

Wer als Kunde Waren gegen Geld erwirbt, schließt mit dem Geschäft einen Kaufvertrag.

Doch der kommt erst an der Kasse zustande. Entscheidend ist deshalb immer der Preis, den die Kasse anzeigt, erklärt Georg Tryba, Sprecher der Verbraucherzentrale NRW.

Wenn der Artikel an der Kasse plötzlich teurer ist, als im Regal ausgezeichnet, hat der Kunde schlichtweg PECH gehabt.

Er hat KEIN Recht, den Artikel zum günstigeren Preis zu erwerben.

Denn das Preisschild ist im Grunde ein Angebot des Kunden, zu dem er bereit ist, den Artikel zu kaufen.

Der Preis, der an der Kasse hinterlegt ist, ist dagegen das Angebot des Supermarktes.

Das kann der Kunde annehmen oder ablehnen. Wer bezahlt, akzeptiert den Preis zunächst.

Oft fallen die unterschiedlichen Preise erst auf dem Kassenbon auf.

Für den Kunden ärgerlich, wenn der Kaufpreis dann höher ist als im Regal.

Doch Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, kennt den Ausweg:

Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Kaufvertrag anzufechten.

Wenn er sofort reklamiert, kann er den Artikel zurückgeben und sein Geld zurückverlangen..."

www.wdr2.de/service/quintessenz/falsche_preise100.html

05.11.2011 | 20:41
von Klaus | Regelverstoß melden
. . . und im übrigen hat es nichts damit zu tun, dass Sie Ausländerin sind!

Das bürgerliche Recht ist Teil des Privatrechts, das die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtsteilnehmern (Bürgern, Unternehmen use.) regelt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt für alle Nationalitäten!

05.11.2011 | 20:48
von Gülcan | Regelverstoß melden
 spider monkey Hatice A.

Zu Ihrer Aussage: "Doch, das war gegen Ausländer, sie hat gesagt, wir sind nicht auf Basar!" möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dies NICHT bedeutet, gegen Ausländer zu sein!

Basar ist das persische Wort für Markt.

Wie das deutsche Wort meint Basar sowohl die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage als auch den Handelsplatz, der hinsichtlich seiner Gestaltung, Lokalisierung und Funktion spezifische Charakteristika hat.

Der Begriff Basar wird für Märkte in orientalisch-islamischen Städten verwendet und ist als Lehnwort in VIELE Sprachen von China bis auf den Balkan eingegangen.

06.11.2011 | 12:30
von ReclaBoxler-4611102 | Regelverstoß melden
Hatice A, das Verhalten von IKEA ist keineswegs ausländerfeindlich.
Wohl aber sind es viele Kommentare bei ReclaBox. Warum werden die nicht gelöscht?

06.11.2011 | 23:49
von Eingeborener aus Trizonesien | Regelverstoß melden
Mir braucht damit keiner kommen, zumal ich hier auch absolut keinen Zusammenhang zwischen dem fehlgeschlagenen Kauf eines Spiegels und einer mutmaßlichen Ausländerfeindlichkeit erkennen kann.

Klarer Versuch, Schuldkomplexe aufzubauen. Das funktioniert nicht mehr, Frau Hatice A!

03.11.2013 | 23:02
von Idefix Reclabox | Regelverstoß melden
Ist eigentlich schon alles klar geschrieben.
Aber warum schreien so viele Ausländer gleich "Ausländerfeindlich", wenn es nicht so läuft, wie gewünscht?
Ich hätte den Spiegel auch nicht zu dem Preis bekommen.
Und wieso wollen Sie plötzlich nur 20 €_ bezahlen?
Allerdings habe ich schon erlebt, wenn man wirklich höflich und nett ist, man durchaus manchmal was am Preis machen kann - oder eine Zugabe bekommt.
Aber so wie Sie sich das vorstellen läuft das nicht!



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!