1935 Views | 08.05.2012 | 16:01 Uhr
geschrieben von Carsten Bruns

Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG (Neckarsulm)

Weigerung den Gewährleistungsfall anzunehmen/ Verweis an den Hers

Am 11.01.2011 habe ich in der Lidl-Filiale Nienburg/W, Verdener Landstraße 62, eine "Parkside Pendelhubstichsäge PSTK 730 A1" gekauft.

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Leider hat diese am 29.04.2012 den Dienst komplett verweigert.

Am 30.04.2012 bin ich schnurstracks in die Kauffiliale, um den Mangel mit Verweis auf meine Gewährleistungsansprüche anzuzeigen. Der Quittungsbeleg für den ordentlichen Kauf liegt vor. Es wurde mir jedoch von der örtlichen "Führungskraft" (Name bekannt) entgegnet, ich müsse mich selbst an den Hersteller wenden, hier gäbe ich es keine Gewährleistung.

Auch ein erneuter und eindringlicher Verweis auf meine rechte als Käufer gegenüber des Händlers brachte nichts. Es wurde sogar lapidar gesagt, dass ich eben Pech gehabt hätte, Lidl hätte seine Vorschriften. Eine schriftliche Mängelanzeige auf dem Online-Lidl-Kontaktformular brachte den selben Erfolg mit dem rigiden Verweis an den Hersteller. Mir wurde zwar angeboten, telefonisch Kontakt mit mir zu suchen, jedoch lehnte ich es ab, mündlich und ohne Niederschrift zu verhandeln (Beweisproblem des Gesagten!).

Die Rechtslage ist mehr als eindeutig und von jedem auch ohne Jurastudium abzuarbeiten. Das Vorgehen von Lidlist jedoch ein direkter Verstoß gegen geltendes Recht in der BRD! § 434 iVm. §437 BGB: Anspruch auf die Beseitigung des Mangels, § 439 Abs. 1 BGB: Lieferung einer mangelfreien Sache an meine Wohnadresse. Ich werde mich doch nicht mit dem Hersteller herumschlagen, wo ich doch einen gültigen Kaufvertrag mit dem Händler (Lidl) habe.

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Meine Forderung an Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG: Ich verlange die Lieferung einer mangelfreien Sache.


 
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Kommentare und Trackbacks (17)


08.05.2012 | 16:27
von ReclaBoxler-1218323 | Regelverstoß melden
Sehen Sie sich ergänzend auch mal 476 BGB an. Bei einer 15 Monate alten Stichsäge beweisen Sie erst einmal, dass der Mangel von Beginn an existierte. Viel Spaß.

08.05.2012 | 16:38
von Calimero | Regelverstoß melden
Auch der juristische Laie kennt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Also viel Spaß beim Beweisen.

08.05.2012 | 16:58
von Verfasser Dieser Nachricht | Regelverstoß melden
Tja. da scheinen mal wieder LIDL-Leute hier ihr Unwesen zu treiben denn wenn Sie sich mal wirklich die Rechtslage anschauen hat LIDL kaum eine Chance.

Sie scheinen keine Ahnung zu haben wie diese Beweislastumkehr in Theorie und Praxis wirkt. Das bloße min Zitat und schlaue Sprüche bringt nichts. In der Wirklichkeit ist aber so:

Bei allen defekten an Teilen die sich innerhalb eines Gerätes befinden ist der Beweis einfach zu erbringen, indem man darauf verweist das das Gerät nicht geöffnet wurde im Gegenzug müsste der Händler das Gegenteil beweisen.

Aber LIDL macht es sich wieder immer sehr einfach einfach NEIN zu sagen und viele Dumme Kunden lassen sich dann einschüchtern.

08.05.2012 | 18:43
von ReclaBoxler-7118735 | Regelverstoß melden
Schon mal LIDL angeschrieben! Was sagt denn die Zentrale?

08.05.2012 | 21:34
von ReclaBoxler-4534135 | Regelverstoß melden
Und Trotzdem versteht noch immer keiner was Gewährleistung ist.
Gewährleistung soll einzig und allein sicherstellen das die Ware bei Übergabe durch den Händler fehlerfrei ist.

Gewährleistung heißt nicht das sämtliche anfallenden Reperaturen für den Kunden über 2 Jahre Kostenlos sein müssen.

Nach 6 Monate ist er Kunde nicht einfach nur in der Pflicht zu belegen das er die Ware nicht z. B. durch öffnen selbst beschädigt hat, es muss bewiesen werden das der defekt bereits bei Übergabe durch den Händler vorhanden war.

Der Händler liegt also völlig richtig, der gewährleistungsanspruch wurde abgelehnt. Wenn ihnen das nicht gefällt müssen von ihnen Beweise vorgelegt werden. Ansonsten für evtl. Garantieansprüche an den Hersteller wenden.

09.05.2012 | 08:58
von Ein Hamburger | Regelverstoß melden
 spider monkey BF: Ein Artikel kann auch ohne das öffnen der Verschalung durch den Anwender Beschädigt werden: z. B. Wasser wird versehentlich darüber geschüttet, Gerät fällt runter, 24 Stunden Dauerbetrieb über 15 Monate. Dies sind alles theoretische Ansätze, aber fakt ist, dass Sie beweisen müssen, dass der Defekt nicht von Ihnen verursacht wurde sondern bereits bei Gefahrenübergang (Verkauf) vorlag. Dies können Sie in der Regel jedoch nur mit einem teuren Gutachten! Ein einfacher Hinweis auf "Ich habe das Gehäuse ja nicht geöffnet" impliziert nicht, dass der Mangel durch den Verkäufer verursacht wurde.

09.05.2012 | 09:25
von Calimero | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Verfasser dieser Nachricht. Nein ich arbeite nicht bei Lidl, komme aber auch nicht mit juristischem Halbwissen und "ich habe gelesen, dass. " Aussagen um die Ecke. Die bloße Tatsache, dass Sie das Gerät nicht geöffnet haben ist kein Beweis dafür, dass der Schaden bereits bei Gefahrübergang an Sie vorlag. Da Sie nach der BEweislastumkehr beweisen müssen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorlag wird es für Sie schwer. Wenn zum Beispiel im Gerät ein Wackelkontakt ist, wie wollen Sie beweisen, dass Sie das Gerät nicht haben fallen lassen?

Richtig es gibt bei der Beweislastumkehr eine Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis. Allerdings ist bedeutet das bei technischen Geräten für den Verbraucher meist, dass er es sehr sehr schwer hat zu beweisen, dass es nciht sein Fehler war.

09.05.2012 | 10:24
von ReclaBoxler-4534135 | Regelverstoß melden
Hier wird immer vom Fehler des Kunde geredet.
Das ist völlig unerheblich!
Selbst wenn ein defekt ohne Kundenverschulden auftritt muss dieser bereits bei Übergabe des Händlers vorhanden gewesen sein um als Gewährleistungsfall durchzugehen.
Und nach 6 Monaten ist es eben Sache des Kunden das nachzuweisen. Solche Artikel wie auf test.de kann man gleich vergessen. Da wird nicht über durchgesetzte Gesetze geredet sondern über Firmen die Kulanzentscheidungen getroffen haben. Leute die damit zum Anwalt gehen werden dort meist wieder weggeschickt weil die Chance auf Erfolg kaum gegeben ist und man das Risiko hat auf den kosten für ein Gutachten sitzen zu bleiben.

09.05.2012 | 10:31
von Alles arbeitslose Juristen hie... | Regelverstoß melden
Frage zwei Juristen, bekommst du drei verschiedene Meinungen.

AN___DEN___BF_______________________________________________
Ich hatte auch mal einen Fall, wo Lidl mir etwas nicht ersetzen wollte und selbst im Laden waren viele "ich-möchte-gerne-jurist-sein" (genau so wie hier), sodass sich der Filialleiter im Recht gefühlt hat.

Haben Sie schon mal an die Zentrale von Lidl geschrieben? Ich habe das gemacht. Habe natürlich eine Antwort bekommen, den Wisch ausgedruckt und dem Filialleiter unter die Nase gehalten! Promt hat man mir das Gerät abgenommen und innerhalb weniger Wochen sogar ein NEUES zugeschickt :) Ach ja, das Ende dieser Geschichte sah natürlich noch besser aus; den Filialleiter haben die ausgewechselt! Wahrscheinlich haben sich da zu viele Kunden beschwert (ist aber nur Spekulation! )

Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg!

09.05.2012 | 10:41
von ReclaBoxler-4534135 | Regelverstoß melden
Auch sehr schön. Solange beschweren bis man Sachen erhält auf die man absolut keinen Anspruch hat bis jemand der seinen Job korrekt macht entlassen wird.

Gibt viele Leute die Beschweren mittlerweile als Leistungssport betreiben. Das schlimme ist das sich soviele Firmen dadurch beeindrucken lassen. Ich würde es viel öfter in solchen Fällen auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Wer meint das das übertrieben ist sollte sich mal nen Job mit Kunden Kontakt suchen.

Da trifft man teils auf Leute die pro Jahr mehrere geräte kaufen für mehrere 1000€ aus dem EINZIGEN Grund den Hersteller mit Anfragen zupflastern zu können. Und das sind keine Einzefälle!

09.05.2012 | 14:27
von Der Verfasser | Regelverstoß melden
. was ich das hier so lese wie viel Unwissen/Halbweißheisten und Wiki-Wissen im Bereich des Gewährleistungsrechts hier schlummert. ich kann dabei nur den Kopf schütteln.

Es wird genau die Tendenz vertreten böser Kunde, böswillige Herbeiführung etc. Dass es sich jedoch bei diesem Fall anders gelagert ist wie einige Schreiberlinge hier versuchen zu drehen wird lapidar weggebügelt. Da wird eher ein möglicher Sachverhalt hinzugedichtet ala 24h Lauf der Maschine für 15 Monate. Ich bin leider nicht die Stiftung Warentest oder der TÜV weshalb ich und auch sonst nicht der fixeste Handwerker so etwas macht.

LIDL wie auch viele andere Discounter haben nicht zu verschenken und versuchen sich mit Händen und Füßen zu wehren. Dass Sie bei echten Sachkundigen in der Thematik keine Chance haben stellt sich in der echten Praxis schnell ein. Die "Führungskräfte" sind alle bis zu einem gewissen Grad geschult jedoch auch nur mit Halbwissen was jedoch oft bei den Kunden beeindruckt. Man muss nur wissen was man tut und tuen muß um zu seinem ECHTEN Recht zu kommen.

In den Tagen seit 30.04. bestand natürlich laufend Kontakt zur Zentrale in Neckarsulm. Da auch hier mit Standardantworten hantiert wird muss der eigene Eingangstext nur laufend wiederholt werden. Ich gebe als Rat IMMER eine definitive Frist anzugeben ab wann der Rechtsweg beschritten wird. Schädlich ist es auch nicht eine gute Rechtsschutzversicherung in Petto zu haben um das Kostenrisiko gegen NULL tendieren zu lassen.

Heute gab es das Angebot dass ich das Gerät zwecks Reparatur in der örtlichen Filiale abgeben kann. Man würde sich dann um den Rest kümmern. Die Übergabe muss natürlich vorbereit sein um nicht überrumpelt zu werden.

Tipp: eigene Empfangsbestätigung mit Klarnamen, Frist an die Zentrale bis wann das gerät fertig sein muss, Anschrift wohin das Gerät zur Rückgabe gesendet werden muss

Ich werde diesen Threat geöffnet lassen bis der Sachmangel gehoben ist.

Summa Sumarum: Nicht von LIDL abschrecken lassen, eigene Rechte kennen und wissen was man wann, wo zu tun hat.

09.05.2012 | 14:38
von ReclaBoxler-4534135 | Regelverstoß melden
Das Angebot werden sie zu 100% auf basis der Kulanz erhalten haben und auf keinen Fall durch rechtlichen Anspruch.
Weil der faktisch bis Vorlage eines Beweises nicht existiert.
Kulanz ist wahrscheinlich sogar das falsche Wort. Da wird irgentwer bei Lidl wahrscheinlich zu genervt gewesen sein um sich weiter damit zu beschäftigen.

Kunden wie sie vertopfen die Kundebetreuungsabteilungen von etlichen Firmen mit massenhaft ungerechtfertigter Beschwerden.

Und hier wundern sich dann Leute das Unternehmen teils Wochen brauchen um auf schriftliche Anfragen zu Antworten.

Und zum Thema Fachwissen, ich hab einige Fälle erlebt wo Anwälte es versucht haben durchzusetzen. In keinem einzigen Fall mit Erfolg.
Die Fälle kommen auch nicht vor Gericht.

Das gewährleistungsrecht soll wie es schon 1000x erwähnt wurde ausnahmslos sicherstellen das Ware bei Übergabe des Händlers ohne Fehler ist.
Mit später auftretenden defekten oder dergleichen hat der Händler absolut nichts am Hut und ist dafür nicht Zuständig.

09.05.2012 | 15:21
von ReclaBoxler-4534135 | Regelverstoß melden
Im übrigen, nochmal zur veranschaulichung.

Wenn ein Gerät wie bei ihnen nicht mehr funktioniert und sie zum Händler gehen und melden das das gerät nach z. B. 4 Monaten plötzlich nicht mehr ging, aber die Monate zuvor ohne Probleme lief, liegt schon kein Gewährleistungsfall mehr vor.

Der Händler steht zwar in der Beweispflicht, aber in dem Fall hat der Kunde dem Händler den Beweis netterweise selbst überbracht das die Ware bei Verkauf ohne Fehler war.

Und das ist reale Rechtssprechung zum Thema Gewährleistung.

09.05.2012 | 15:49
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4534135

Nach Ihrer Auslegung würde es ja auch ausreichen, wenn das Gerät 1 Tag funktioniert hat.
Hatte tatsächlich mal so einen Gimpel als Händler. Hat ihm ca. das 50 fache des Gerätepreises gekostet - jetzt ist er klüger.

09.05.2012 | 16:12
von ReclaBoxler-4534135 | Regelverstoß melden
 spider monkey Ein Kunde

Streng genommen ja. Aber die meisten Händler legen zumindest in den 6 Monaten die Gewährleistung kulanter aus als sie müssten. Das ist ja auch keine schlechte Sache

Aber das verständniss problem ist hier weiterhin was sinn und zweck des Gewährleistungsrecht ist.

Die 2 jahre sind kein Zeitraum in dem das Gerät einwandfrei funktionieren muss oder durch den Händler kostenlos instandgesetzt werden muss.

Die 2 Jahre sind eine Verjährungsfrist innerhalb der man einen Mangel melden kann der bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden gewesen ist.

Bei den meisten Waren erhält man ja auch eine Hersteller Garantie.
Und genau die ist relevant für später auftretende defekte.

Der Händler handelt also völlig richtig. Der Kunde hat hier keine Rechtsansprüche und wird an den Hersteller verwiesen wo er (vermutlich) welche hat.

09.05.2012 | 17:51
von ReclaBoxler-4534135 | Regelverstoß melden
Man muss halt beim Kauf darauf achten ob die Ware eine entsprechende Garantie hat.

Und in den 1. 6 Monaten muss man es ja eben nicht beweisen.

Ich könnte Theoretisch einfach sagen ich hab das Gerät heute zum 1. mal benutzt und es funktioniert nicht. Oder das ich eine bestimme Funktion des Gerätes nach 5 Monaten zum ersten mal ausprobiert hab und es diese nicht tut.

Das hat der Händler mir zu glauben oder das Gegenteil zu beweisen.
Das ist für den Händler genauso schwer wie für den Kunden nach 6 Monaten.

Was hier zumindest mich wieder aufregt ist dieser Volkssport "Beschweren bis ich kriege was ich will" obwohl absolut Null Anspruch besteht.

09.05.2012 | 20:26
von ReclaBoxler-9421549 | Regelverstoß melden
Das einzige anderslautende hier ist doch dieser absurde Artikel von test.de.

Ich hab den komplett gelesen und kann nur sagen wer auch immer das verfasst hat kann Garantie nicht von Gewährleistung unterscheiden und hat nie den Gesetzestext vom Ggewährleistungsrecht gelesen und kann auch sonst nicht viel Kompetenz vorweisen.

Hier wird eine Reklamationsseite dazu missbraucht durch falsche Darstellung einen Händler dazu zu nötigen etwas zu leisten auf das kein Anspruch besteht.

Ich hoffe ja noch das einer der zuständigen von Lidl hier mitliest und genug Eier hat um das ganze abzuweisen.



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