2314 Views | 13.10.2012 | 18:13 Uhr
geschrieben von O. Krüger

Saturn (Ingolstadt)

Verweigerung der Gewährleitung bei Saturn Karlsruhe

Am 03.12.2010 habe ich bei Saturn einen Fernseher der Firma Philips gekauft. Nach einigen Monaten kaufte ich mir ein 5.1 Audiosystem, das ich an den Fernseher anschloss. Bei der Wiedergabe des Tons über den HDMI ARC Kanal des Fernsehers an die Anlage treten jedoch immer wieder vereinzelt Tonaussetzer auf.

SCHLAGWORTE

Nach einiger Zeit habe ich mich dann an den Philips Kundendienst gewandt, mit der Hoffnung, es gäbe für das Problem eine Lösung. Vom Philips Kundendienst erhielt ich dann am 20.12.2011 folgende Antwort: "Es tut mir wirklich sehr leid, dass Sie weiterhin Tonschwierigkeiten bei Ihrem Philips 37PFL5405 H/12 haben. Uns ist dies auch wieder bekannt und es wird schon an einer erweiterten Softwareversion gearbeitet. Es ist in jedem Fall ein Softwareseitiger Fehler. Ein Aufenthalt in unserer Werkstatt wäre daher nicht zielführend. Ich bitte um weitere Geduld und Verständnis."

Aus dieser Aussage schließe ich, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag, und wollte daher im Rahmen der Gewährleistung ein mangelfreies Ersatzgerät vom Händler Saturn. Bevor ich die Saturn Filiale in Karlsruhe aufsuchte, habe ich mich im Internet bei den Verbraucherzentralen und bei anderen Internetseiten ausführlich über das Gewährleistungsrecht informiert. Obwohl ich das Schreiben vom Philips Kundendienst vorgelegt habe und damit meinen Anspruch auf ein mangelfreies Neugerät im Gewährleistungsfall begründen konnte, erklärte mir der Leiter der Abteilung für Fernseher, es gäbe kein Recht auf ein Neugerät. Neben zahlreichen weiteren falschen Behauptungen zum Gewährleistungsrecht verwies er mich an den Hersteller, um eine Reparatur durchführen zu lassen, obwohl im Schreiben von Philips steht, dass eine Reparatur "nicht zielführend" sei. Da Saturn nach mehrmaligen Aufforderungen meinem Gewährleitungsanspruch nicht nachkam, bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten. Dies hat Saturn natürlich auch nicht akzeptiert.

Durch einem Anwalt habe erfahren, dass für die juristische Durchsetzung meiner Forderung nach einem mangelfreien Ersatzgerät ein Schlichtungsverfahren notwendig wäre, dessen Kosten in jedem Fall ich zu tragen hätte. Daher wundert es mich nicht, dass Saturn sich derart verhält. Saturn weiß genau, dass man so keine Möglichkeit hat, die Gewährleistung durchzusetzen.

Ich finde es ist eine Frechheit, wie Saturn sich hier verhält und sich vehement weigert, die gesetzlich festgeschriebenen Gewährleistungsansprüche zu erfüllen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Saturn: Erfüllung der gesetzlichen Gewährleistung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (16)


13.10.2012 | 18:30
von ReclaBoxler-9135427
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

13.10.2012 | 18:36
von Stefan Hanse | Regelverstoß melden
Sie sollten die Gewährleistung am besten nochmals schriftlich per Einschreiben mit Rückschein bei Saturn geltend machen und die Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können Sie erwägen, auf dem Klageweg gegen Saturn vorzugehen. Lassen Sie sich jedenfalls nicht von der Saturn-Rechtsabteilung mit einem Hausverbot wegen anwaltlicher Gewährleistungsgeltendmachung einschüchtern. Das ist rechtswidrig:
www.verbraucherschutz-forum.de/?show=EiCM

Gegebenenfalls können Sie sich mit Ihrem Fall ans Fernsehen wenden.
www.swr.de/marktcheck/marktcheck-reporter-axel-sonneborn/-/id=100834/nid=100834/did=4717798/cf=42/nk41t1/index.html

Offenbar ist dieser vorsätzliche Rechtsbruch seitens Saturn nämlich kein Einzelfall.

13.10.2012 | 19:13
von ReclaBoxler-4932146
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

13.10.2012 | 19:40
von ReclaBoxler-9719410 | Regelverstoß melden
Hallo,
Sie haben (offensichtlich) den Fehler begannen, sich
erst ÜBER ein Jahr nach defekt an den Service zu wenden.

Das macht Mensch aber nicht *g*

Auftretende Fehler sind umgehend zu melden, grundsätzlich
weiss man als Kunde doch nie, ob ein Fehler nicht auch noch
Folgeschäden haben kann.

Wenn Sie sich über die Gewährleistung richtig informiert
haben wollen, so SOLLTEN Sie die "Beweislastumkehr"
kennen.

Ist sicherlich nicht Kundenfreundlich, und der Händler muss
diese auch nicht für sich in Anspruch nehmen, aber zum Ablehnen
ist so etwas "genial". Und wenn es rechtlich möglich ist, machen
das halt viele.

14.10.2012 | 04:19
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey 9719410
Was soll das mit der Beweislastumkehr?
Mit Schreiben vom 20.12.2011 hat Phillips den Mangel bestätigt.
Mehr Beweis der Fehlerhaftigkeit als die Bestätigung des Herstellers kann es wohl nicht geben. Und das ein Softwarefehler nicht bei Übergabe vorhanden gewesen wäre, wird wohl niemand behaupten.
Eine umgehende Rügepflicht beim Verbrauchsgüterkauf gibt es nicht.

14.10.2012 | 09:52
von ReclaBoxler-7811685 | Regelverstoß melden
Ob eine Beschwerde Sinnlos ist oder nicht, entscheidet hier kein Kommentator!
 spider monkey Fa. Saturn,
Bitte solche Aussagen in den Kommentare ignorieren und helfen Sie den Kunden!

15.10.2012 | 11:46
von ReclaBoxler-9135427 | Regelverstoß melden
Das ist nicht als ein Versuch nach 2 Jahren nochmal ein neueres TV Model abzustauben ohne Geld zahlen zu müssen.

Sie werden das aber wie etliche andere vor ihnen daran scheitern.

15.10.2012 | 15:16
von Ak | Regelverstoß melden
Wenn ich Ihre Schilderungen richtig verstehe haben Sie Ihr bemängeltes Gerät nie zu einer authorisierten Mängelprüfung in eine Werkstatt gegeben sondern mit Philips per Mail kommuniziert, richtig?
Falls ja, wird sich Saturn als Gewährleistungsgeber immer darauf berufen, daß denen nie die Gelegenheit gegeben wurde einen Mangel fachlich anerkennt festzustellen bzw. zu beheben. Ihr Schriftverkehr wird nur allgemeinen Charakter haben und nicht Ihrem speziellen eigenem Gerät gerecht.
Damit wird dieses Schreiben keine Beweiskraft haben und Sie werden die Beweislast haben einen ursächlichen und anfänglichen Fehler zu belegen.

15.10.2012 | 18:24
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey von Ak
Schwachsinn. Der Kunde hat Saturn vom Mangel in Kenntnis gesetzt. Ab dort ist der Händler am Zug. AUCH für den Transport und seine Kosten und alle anderen Anweisungen. Wenn Saturn irgendeine Kontrolle durchfühen wollte, hätten Saturn dazu ausreichend Gelgenheit gehabt, dies zu fordern oder zu veranlassen, der Verweis an den Hersteller ist zudem unzulässig. Das ist Aufgabe von Saturn und nicht des Kunden.

16.10.2012 | 09:52
von Ak | Regelverstoß melden
 spider monkey ein Kunde

Den Schwachsin gebe ich Ihnen gern zurück.

. Der Kunde hat Saturn vom Mangel in Kenntnis gesetzt. Richtig, aber erst nach über einem Jahr nach Neukauf, damit hat der Kunde die Beweislast der Anfänglichkeit und die Beweislast wird durch ein allgemeines Schreiben eines Herstellers nicht gestützt. Somit wird der Kunde den Beweils der Anfänglichkeit nicht bringen können.

16.10.2012 | 18:19
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey von Ak
Ein Softwarefehler welcher nicht bei Auslieferung bestanden hätte, wäre etwas ganz neues.

16.10.2012 | 20:22
von O. Krüger | Regelverstoß melden
Ich hatte Saturn mehrmals angeboten das Gerät zu begutachten, unter der Vorraussetzung, dass Sie mir meine Forderung nach Erfüllung der Gewährleistung in Form eines mangelfreien Ersatzgerätes schriftlich bestätigen. Saturn ist darauf nicht eingegangen und hat nur immer wieder an den Hersteller des Gerätes verwiesen.

24.10.2012 | 15:44
von Lass MalLieber | Regelverstoß melden
Besser ist du wechselst den anwalt. hier hast du erstmal keine chance. selbst auf neugerät oder leihgerät kannst du keinen anspruch erheben. was eine philips-werkstatt am telefon sagt ist erstmal sekundär und für saturn und co erstmal total egal. wichtig ist was das gerät wirklich für einen defekt hat und das geht nur, wenn das gerät dierekt in der werkstatt ist. der händler nimmt deine ware an, lässt es unter garantie einsenden, wo es dann durch fachpersonal wirklich kontrolliert wird.
da die ware, wie es scheint, nur ein softwarefehler hat, hast du hier praktisch null chance. du musst also -sofern es wirklich ein softwareproblem ist- auf ein update warten.

der umständlichere, aber erfolgreichere weg wäre gewesen, dass gerät zwei mal einsenden lassen, hoffen dass teile ausgetauscht werden und dann beim dritten mal den versuch starten vom kaufvertrag zurück zu treten.

ich bin immer wieder erschrocken, dass viele endverbraucher, als auch anwälte, sowie verbraucher den unterschied zwischen garantie und gewährleistung nicht kennen. auch viele medien erklären dass immer recht schwammig. auch dass sich die beweislast ändert, wenn man ansprüche ab datum x erheben möchte.
in der regel hast du bei der gewährleistung keine chance, sobald die garantie abgelaufen ist.es ist nämlich nicht immer leicht als verbraucher zu ebweisen, dass ein mangel bei kauf schon vorhanden gewesen ist.

03.11.2012 | 19:39
von O. Krüger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.11.2012 | 12:30
von Thorsten D. | Regelverstoß melden
Als aktuell ebenfalls Betroffener eine Stellungnahme.

Gewährleistung besteht per Gesetz, Garantie gibts vom Hersteller.
Eine Garantie ist immer ein freiwilliges Plus, sie darf die gesetzlichen Gewährleistungspflichten nicht einschränken.
Gewährleistung immer 2 Jahre ab Kaufdatum, Beweislastumkehr nach 6 Monaten, aber auch nur wenn der gerügte Mangel nicht eindeutig dem Hersteller zu zuordnen ist.

Tatsache ist auch dass Saturn nicht das geringste Interesse hat seine Gewährleistungspflichten zu erfüllen, im Gegenteil, man wird wissentlich und vorsätzlich falsch beraten: Geht uns nichts an ist Sache des Herstellers, Sie müssen das Gerät selbst herbringen, Umtausch gibt es niemals, Bei Rückabwicklung bezahlen sie auf jeden Fall Nutzungsabzug, etc. etc.

Ich erlebe Saturn momentan in diesem O-Ton selbst, LG TV nach 1-1/2 Jahren Panell defekt. Bei Saturn reklamiert, Aussagen des Abteilungsleiters Kaaz siehe oben. Da ich nicht wirklich Lust auf einen endlosen Rechtstreit hatte hab ich LG direkt kontaktiert - hab ja zwei Jahre Herstellergarantie - Nach nunmehr 4 Wochen weis ich dass mein Gerät nicht mehr reparabel und auch nicht mehr lieferbar ist und deshalb von LG! gegen ein neues Modell getauscht wird. Meine 4 Shutterbrillen (der Neue hat Polfilter) die ich mit dem TV gekauft hatte nimmt LG natürlich nicht zurück, dafür wäre der Händler, also Saturn zuständig.
Nur die interessiert das einen Dreck, selbst nach meinem Hinweis dass ich den Tausch nicht zu akzeptieren bräuchte und Aufgrund des LG Berichtes auf einer Rückabwicklung bestehen könnte kein Einlenken, kein gar nichts. Wenn mir das so nicht passt was LG mir vorschlägt könne ich ja vor Gericht gehen.

Saturn, nie mehr wieder, lieber im kleinen Fachmarkt mehr bezahlen und dafür Service und Kundendienst.
Das Einzige was bei Saturn "geil" ist ist die Art und Weise wie Kunden abgezockt werden

25.11.2012 | 02:02
von Peter Säger | Regelverstoß melden
Oh man, da wird mir ganz schwindelig.
hab das selbe gerade mit asus erlebt und saturn behandelt mich ebenfalls wie vom vorgänger beschrieben.
beide, asus und saturn scheinen da wohl zusammen zu arbeiten.

was wird das, kunden die viel zahlen und umsatz bringen sind geil willkommen, reklamierende kunden sind ungeil und sollen ja nie wieder geld bei saturn lassen.

komisches geschäftsgebahren und nicht wirklich ziel führend.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!