Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)
Besonders unfreundliche Filialleitung
Eine von mehreren Auszeichnungen für besondere Unfreundlichkeit der Filialleitung in Linz vor ca. 3 Wochen:
Als eigentlich treuer Kunde der Linzer Rossmann-Filiale habe ich folgendes live miterleben dürfen: Eine Kundin wollte im Parfüm-Shop mehrere Flaschen Duschgel von Aigner kaufen, die wohl in der Woche zuvor im Angebot waren zu je ca. 8,- Euro. Offensichtlich und jedenfalls nach dem äußerst lauten und für fast alle Kunden im Laden vernehmbaren Streitgespräch zwischen der Filialleitung (ich glaube mit Namen R.) und der Kundin zu urteilen, war wohl dieses Duschgel fälschlicherweise noch mit dem Werbepreis der vorigen Woche ausgezeichnet, aber die Kundin wollte dies jetzt - durchaus rechtmäßig - zu diesem Preis kaufen. Dies lehnte die Filialleitung vehement ab, mit dem Hinweis, dass sie das Duschgel jetzt nur noch zum regulären Preis (wesentlich teurer!) verkaufen könne.
Die Kundin bestand darauf, dass sie die Ware zum ausgezeichneten Preis kaufen wolle, weil sie nichts dafür könne, dass Rossmann die Ware falsch auszeichnen würde bzw. vergessen würde, die alten Preisschilder zu entfernen. Die Sache eskalierte regelrecht, der Kundin wurde die Herausgabe der Tel.-Nr. des Bezirksleiters o. ä. verweigert und bei der Kundenhotline hätte sich angeblich niemand gemeldet.
Mir ist natürlich nicht bekannt, ob die Kundin weiter gegen diese ungerechtfertigte und in der Art und Weise vollkommen unangemessene Abfertigung durch die Filialleitung weiter vorgegangen ist, aber die Kundin, die wohl auch Stammkundin in Linz ist, versprach, dass sie diesen Laden wohl nie mehr betreten werde.
Obwohl ich jetzt selbst nicht unmittelbar betroffen war, macht mich so etwas auch betroffen, vor allem die dreiste Art und Weise, wie eine Filialleitung mit Kunden umgeht, obwohl sie hier ganz klar im Unrecht ist. Im Übrigen habe ich in diesem eigentlich doch guten Laden schon mehrfach solche "Übergriffe" von dieser Dame mithören dürfen, da ihr eine diskrete Austragung von Schwierigkeiten mit Kunden wohl fremd ist. Auch ich betrete deshalb mittlerweile diesen Laden deutlich weniger, obwohl das andere Personal sich doch deutlich im Benehmen positiv von dem Vorgeschilderten abhebt.
Vielleicht sollte die Firma Rossmann sich sein leitendes Personal mal etwas sorgsamer aussuchen oder besser in Sachen "Kundenfreundlichkeit" schulen, damit nicht ein aus meiner Sicht doch wohl sehr gut laufender Laden wie in Linz wegen solcher "Persönlichkeiten" nach und nach die Kundschaft verliert!
07.12.2011 | 15:22
Abteilung: Neue Medien
Sehr geehrter Rossmann-Kunde,
für Ihre über ReclaBox eingereichte Beschwerde möchten wir uns bei Ihnen bedanken.
Zu Ihren Beobachtungen in der Verkaufsstelle in Linz am Rhein nehmen wir wie folgt Stellung:
Vorab möchten wir die rechtliche Lage aufklären, denn die wurde sowohl von der Kundin als auch von dem unbeteiligten Autor dieser Beschwerde verkannt:
U. a. aufgrund vielfältiger Möglichkeiten von Eingriffen durch Dritte in Bezug auf die Preisauszeichnung in Geschäften, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag erst an der Kasse zustande kommt. Sollte dem Kunden der dort angegebene Preis nicht zusagen, kann er von der Kaufabsicht zurücktreten, bevor die Ware bezahlt wird. Ein rechtlicher Anspruch auf den am Regal ausgeschriebenen Werbepreis besteht jedoch nicht.
Selbstverständlich liegt es nicht in unserem Interesse, unsere Kunden zu verwirren, sondern mit einer korrekten Preisauszeichnung die Kaufentscheidung zu unterstützen. Bei den ca. 700 Artikeln, die beworben werden und einer Sortimentsvielfalt von ca. 50. 000 Produkten kann es bei der Ausschilderung der Werbepreise durchaus einmal zu einem Fehler kommen.
Unserer Recherche nach hat die betroffene Verkaufsstellen-Leitung der Kundin aus Kulanz ein Duschgel zum nicht mehr gültigen Preis angeboten. Sie bestand jedoch unangebracht hartnäckig und mehr als unangemessen lautstark auf die Ausgabe von allen gewünschten Flaschen zum günstigen Preis. Nachdem sich unsere Mitarbeiterin völlig zu Recht nicht auf die Forderung eingelassen hat, drohte die Kundin ihr mit der Bemerkung „das wird Ihnen noch leid tun“.
Eine halbe Stunde später betrat die Kundin in Begleitung ihres Ehegatten erneut unser Geschäft. Beide redeten bedrängend auf unsere Verkaufsstellen-Leitung ein und behaupteten weiter, ein Recht auf den nicht mehr gültigen Werbepreis zu haben. Weil sich unsere Mitarbeiterin weiterhin weigerte, die Forderung zu erfüllen, fing der Mann an, ihr gegenüber Drohungen auszusprechen. Ebenfalls wurde seitens des Mannes angekündigt, sich über die Mitarbeiterin beschweren zu wollen.
Wie Sie sich vorstellen können, sind wir gerne bereit, Kundenanliegen ruhig und vor allem sachlich zu klären. Bedrohungen oder Beleidigungen gegenüber unseren Mitarbeitern dulden wir allerdings in gar keinem Fall. Aus diesem Grund werden wir beim nächsten Besuch der Kundin und ihres Ehegatten von unserem Hausrecht Gebrauch machen.
Wir gehen davon aus, mit unseren Ausführungen zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihr Rossmann-Kundenservice
Weiters könnten Sie sich mit der Kassentechnik vertraut machen, welche der Verkäuferin es gar nicht ermöglicht, zu diesem Preis zu verkaufen.
Die Übergriffe sind somit auf Seite des Kunden, welcher etwas mit verbaler Gewalt durchsetzen wollte, was ihm nicht zusteht.
Wenn also die Kundin hier einen anderen niedrigeren Preis verlangt, legt sie rein rechtlich ein neues Angebot vor. Der Verkäufer kann darauf eingehen oder -wie in diesem Fall- auch nicht. Der Kaufvertrag kommt erst durch Antrag plus Annahme zustande.
Dass die Konversation kurz vor dem Durchbruch der Schallmauer war, hat sicherlich nicht allein an der Filialleitung gelegen.
So gesehen enthält Ihre Beschwerde eigentlich recht wenig substantiellen Nährwert. Offenbar sollte doch wohl mal die Kundin geschult werden!
Waren Sie von Anfang an dabei, um zu 100% Prozent ausschliessen zu können, dass sich die Kundin vielleicht von Anfang an rechthaberisch und unangemessen verhalten hat? Das vermeintliche Recht, auf das sie bestand, hatte sie NICHT. Das Angebot war zeitlich begrenzt und zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig. Unabhängig davon, ob Angebot oder nicht: der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zustande. Soll ich vielleicht morgen zu meinem Autohändler hingehen, ein Auto bestellen und auf den Preis bestehen, den er in seiner Sommeraktion angepriesen hat? Geht ja wohl gar nicht. Und die großen Worte, die ich am Anfang zitiert habe, sollten Sie nicht unbedingt weiter benutzen. Das ist Ihre persönliche, sehr einseitige, Meinung. Gehen Sie in Zukunft zu Schlecker, da ist bestimmt alles besser.
Das wäre ja auch noch schöner. Als ob die Nummer für die Kundin von Relevanz wäre! Warten, bis wer bei der Beschwerdehotline rangeht oder E-Mail schreiben und sich schämen, dass man ein Fass aufmacht, obwohl man, wie hier in den Kommentaren mehrfach geschrieben, im Unrecht ist. Das sind die normalen Wege. Telefonnummern sind geschäftsintern!