Von Dirk Rossmann beantwortete Beschwerde. | 1998 Views | 20.11.2012 | 18:51 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7219632

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

Rausschmiss eines zwölfjährigen Kindes

Heute, 20.11.2012, hatte ich einen wichtigen Geschäftstermin in der Innenstadt.

SCHLAGWORTE

Da ich meine zwölfjährige Tochter dabei hatte, sie aber gerne ein wenig durch die Stadt bummeln wollte, gab ich ihr 5,-- € mit, um sich bei Rossmann ein neuen Mascara zu kaufen. Als ich eine halbe Stunde später von meinen Termin zurück kam, saß mein Kind weinend auf einer Bank. Warum? Sie schaute sich bei Rossmann in der Kosmetikabteilung die Mascara`s an und öffnete einen! und probierte ihn aus (wollte ihn aber auch kaufen). Ein Tester war leider nicht vorhanden.

Darauf kam eine freundliche Kundin zu ihr um ihr zu sagen, dass man das eigentlich nicht darf, woraufhin sie schon sehr verunsichert, aber einsichtig, um Entschuldigung bat. Plötzlich kam eine Mitarbeiterin um die Ecke gebogen kam und beschuldigte sie, ja schon drei Mal durch die Filiale geschlichen zu sein (was totaler Blödsinn war), dass man sie schon seit längerem im Auge hat (sie war das erste Mal in dieser Filiale).

Meine Tochter (ein sehr schüchternes Mädchen) entschuldigte sich daraufhin dafür, die Mascara geöffnet zu haben, aber die Dame beschuldigte sie, dass sie sicherlich irgendwelche bösen Absichten hätte (wir wissen alle, was das heißt) und schmiss sie hochkannt mit den Worten "so etwas wie dich brauchen wir hier nicht, verschwinde und lass dich hier nicht mehr blicken" raus.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Als ich die Dame zur Rede stellte, blieb sie felsenfest der Überzeugung, dass das so richtig war, weil Kindern in dem Alter ist sowas ja auch zu zutrauen (bitte?).

Als ich ihren Vorgesetzten sprechen wollte, grinste sie mich nur an und stellte klar, dass sie hier die Chefin sei. Gut, sagte ich dann, sie wird ja trotzdem einen Vorgesetzten haben, und den würde ich dann gern sprechen. Das verweigerte sie mir aber leider und wollte mir auch nicht sagen, wer das ist. (schlechtes Gewissen?)

Zu Guterletzt sagte ich ihr, das ja wohl eigentlich eine Entschuldigung fällig wäre. daraufhin ranzte sie meiner Tochter nur ein bockiges "ja, dann entschuldige ich mich halt, aber den Mascara hätte sie trotzdem nicht öffnen dürfen (das Thema war schon längst abgehakt, wir waren kaufbereit und meine Tochter hat sich entschuldigt!).

Wir haben sicherlich nicht die Schwierigkeiten, dass bei uns jemand darauf angewiesen ist, zu klauen. Wir waren immer sehr gern in den Rossmann-Filialen einkaufen, aber dieses vorverurteilende Verhalten hat mich maßlos entsetzt und enttäuscht. Ich werde trotzdem weiterhin bei Rossmann einkaufen, weil wir bisher immer gute Erfahrungen gemacht haben, nur nicht mehr in dieser Filiale.

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Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH: Diese Mitarbeiterin/Filialleiterin sollte ihr Verhalten mal überdenken


Firma hat geantwortet nach 27 Tage nach 27 Tage
19.12.2012 | 13:48
Firmen-Antwort von: Dirk Rossmann GmbH
Abteilung: Neue Medien

Sehr geehrter Rossmann-Kunde,

für Ihre Beschwerde, die uns über die ReclaBox erreicht hat, bedanken wir uns herzlich.

Wir bedauern, dass Sie und Ihre Tochter sich in einer unserer Verkaufsstellen von unserem Personal unfreundlich behandelt gefühlt haben. Es liegt nicht in unserer Absicht, Sie als unseren Kunden zu verärgern.

Gerne möchten wir Ihrer Beschwerde nachgehen und aufklären. Hierzu benötigen wir jedoch noch einige Informationen, unter anderem in welcher Verkaufsstelle sich der Vorfall ereignet hat. Bitte nehmen Sie daher Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns direkt telefonisch unter 01802/76 77 62 66 (6 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz) oder per E-Mail an service spider monkey rossmann.de.

Wir würden uns freuen, wenn wir die Beschwerde mit Ihrer Hilfe und zu Ihrer Zufriedenheit aufklären können und wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Rossmann Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (26)


20.11.2012 | 21:01
von ReclaBoxler-6510628 | Regelverstoß melden
Also die Situation ist für die Verkäufer auch nicht leicht, denn leider gottes gibt es eben viele Kids im Alter Ihres Kindes, die in den Märkten klauen gehen und Schminke einfach ausprobieren, obwohl es sich nicht um Tester handelt. Wenn Ihre Tochter den Anschein machte, weil sie mehrfach durch den Laden gegangen ist, ohne etwas zu kaufen, sich verunsichert verhalten (zb mehrfach umgeschaut) hat, dann hat die Verkäuferin eben die Sache so und nicht anders eingeschätzt. Sicher passieren Fehler. Aber betrachten Sie es auch mal von der anderen Seite. Auch wenn Ihre Tochter unschuldig ist- ich kann Ihnen versichern, ich habe schon einige Eltern bei mir im Büro gehabt, die ihre Kinder abholen durften (nachdem ich sie beim Klauen erwischt habe) und nahezu alle waren schockiert, niemand hätte seinem Kind so etwas zugetraut, und ja- auch scheinbare "Schüchternheit" bedeutet noch lange nicht, das ein Kind zu so etwas nicht fähig ist. Stille Wasser sind bekanntlich tief.

20.11.2012 | 21:58
von ReclaBoxler-2310152 | Regelverstoß melden
Wozu müssen eigentlich zwölfjährige KINDER schon Mascara haben?

20.11.2012 | 22:16
von ReclaBoxler-6220422 | Regelverstoß melden
Sie würden ja wohl auch keinen gebrauchten Labello kaufen! Solche Rechtsgeschäfte von über 7 und unter 16 Jährigen sind grundsätzlich erstmal schwebend unwirksam. Die Dame hätte ihrer Tochter daher den Maskara nicht verkaufen müssen, um es der vollständigkeit halber mal erwähnt zu haben. Wie auch immer, natürlich hätte die Dame einen Kindgerechten Ton an den Tag legen können, da haben Sie Recht.

20.11.2012 | 22:40
von ReclaBoxler-8311119 | Regelverstoß melden
Selbstverständlich wäre nach dem Testen genau dieser Mascara gekauft worden. Und nicht wieder zurückgelegt und dann noch einen anderen getestet, oder einen frischen geholt und diesen zur Kasse gebracht worden, gell. Jaja. Ich möchte Ihrer Tochter gewiss nichts unterstellen, aber leider wird genau dies viel zu oft gemacht. Von Unhygienisch bis Ekelhaft und nicht mehr zu gebrauchen ist der Zustand der bereits benutzten und zurückgelegten Produkte gerne zu beschreiben. Die Absicht Ihrer Tochter mag durchaus lauter gewesen sein, aber leider wusste dies die Verkäuferin offensichtlich nicht. Der Ton war nicht angebracht, das mag korrekt sein. Aber wahrscheinlich hat die Dame die Situation schon viel zu oft erlebt.
Vielleicht mögen Sie die Geschichte ad acta legen und legen dafür Ihrer Tochter nahe, künftig wirklich nur mit "Tester" gekennzeichnete Produkte zu probieren.
Ob eine 12-jährige wirklich Mascara haben muss. darüber lässt sich streiten, aber ist nicht Gegenstand der Beschwerde.

20.11.2012 | 23:00
von ReclaBoxler-2310152 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6220422:

Das ist ja mal wieder gequirlltes "klugschei-ssern" - und zwar FALSCHES.

Schon mal was vom sogenannten "Taschengeld-Paragraphen" gehört?

Was Ihre Vermutungen bezgl. des "kindgerechten" Ton angeht, gehen Sie davon aus, dass die BFin hier so vorträgt, wie es sich tatsächlich zugetragen hat.
Da wir alle nicht dabei waren, könnte es durchaus auch eine etwas "geschönte" Version zu Gunsten der BFin sein?

Wie es wirklich war? Ich beteilige mich nicht an Spekulationen.

21.11.2012 | 10:34
von ReclaBoxler-6222213 | Regelverstoß melden
Wie es hier genau war, weiß wohl nur das Kind selber. Ist aber auch egal. Natürlich kann es sein dass die Verkäuferin recht hatte. Kann aber auch sein, dass sie falsch lag. Offenbar gab es ja keinerlei handfeste Beweise, dass dem Kind etwas vorzuwerfen war- und dann gilt wohl "im Zweifel für den Angeklagten. ". Und ein angemessener Ton wäre fällig gewesen.

Nur typisch, dass wir so eine Geschichte -wieder mal- über Rossmann hören. Über die Konkurrenz (z. B. DM) hört man nur seltenst solche Beschwerden- woran liegt das wohl? Ganz offenbar doch daran, dass das Geschäftsgebaren von Rossmann nicht wirklich kundenfreundlich und serviceorientiert ist!

Dass die Beschwerdeführerin weiterhin bei Rossmann kaufen möchte, finde ich jedoch auch bezeichnend! So wird sich bei dieser Firmenkette wohl nie etwas an der Einstellung ändern!

21.11.2012 | 13:56
von Micha2 | Regelverstoß melden
Am besten kommt ein Brief:

Dirk Rossmann GmbH
Kundenservice
Isernhägener Str. 16
30938 Burgwedel

Ich würde aber das Wort Kundenservice gegen Geschäftsführung tauschen. Da kommt bestimmt eine Reaktion bzw. geht in die richtigen Hände.
Der Vorteil ist, dass den Brief wahrscheinlich nicht irgendein anderer Mitarbeiter öffnet. Bei E-Mails eher und dann ab in den Papierkorb.
In dem Brief können Sie auch gleich mal auf das Beschwerdeforum verweisen, vielleicht schauen die dann öfters mal rein.

Dann aber auch genau sagen welcher Laden das war. Der in der Herforder Straße oder Werrestraße. Wenn die cool drauf sind, gibts als Entschuldigung vielleicht einen Mascara umsonst. :)
Ihre Tochter ist ja die Kundin von morgen. Und mit 12 find ich das doch völlig normal.

Wenn keine Reaktion kommt, naja, wenigstens von der Seele geredet und in Zukunft andere Märkte bevorzugen.

21.11.2012 | 14:26
von ReclaBoxler-1234507 | Regelverstoß melden
Jeder Ladenbesitzer oder Filialgeschäftsführer wird ein Kind aus dem Geschäft werfen, das in seinem Laden Packungen öffnet um davon zu probieren. Und wenn ein 12-jähriges Kind nicht weiß, dass man das nicht tun darf, dann sollten sich die Erziehungsberechtigten mal fragen, ob sie da nicht etwas versäumt haben.

21.11.2012 | 15:09
von ReclaBoxler-2522314 | Regelverstoß melden
Ja ich werde mich nun mal intensiv damit auseinandersetzen ob ich mit diesem schwerwiegenden Erziehungsfehler umgehen kann. Sie weiss das man Packungen nicht öffnet um davon zu probieren (hört sich ja auch immer alles besser an wenn man es pauschalisiert ;-) ) Da sie den Mascara kaufen wollte und sich auch mehrfach entschuldigt hat das sie ihn ausprobiert hat (da lob ich mir andere Unternehmen die für sowas Tester bereitstellen) gehe ich nicht davon aus das es sich hier um einen bösen erziehungsfehler handelt. Aber gut ich würde in meinem Geschäft kein Kind anschreien wenn es sich um solche Minimalitäten und dann auch noch mit verkaufsabsicht handeln würde. Kinder sind Kinder und Kinder lernen auch durch Fehler. Schlecht erzogen ist meiner Meinung nach ein Kind was Fehler nicht einsieht und nicht bereit ist sich zu entschuldigen. Aber wenn es nach ihnen geht sollte ich meine Tochter bei einem Juragrundkurs anmelden weil Kinder in dem ALter sollten ja wohl schon völlig fehlerfrei sein. Ich hoffe das sie es sind und sollten sie doch mal ausversehen was falsch machen wünsche ich ihnen nicht das man sie in der Öffentlichkeit dafür beschimpft. (wie würden sie damit umgehen? Wie soll ein Kind dies tun?)

21.11.2012 | 23:07
von ReclaBoxler-1521152 | Regelverstoß melden
Wenn Sie die beschriebene Auseinandersetzung abgeschlossen haben, bitte auch mal mit den gültigen Rechtschreibregeln (insbesondere SATZZEICHEN) auseinandersetzen.

Dann könnten Sie den Lesern vielleicht richtig symphatisch werden

;-)

P. S:
 spider monkey micha2: Ist Ihr richtiger Name zufällig Lodda Matthäus?
Oder stehen Sie sonst irgendwie auf geschminkte Kinder, die schon "fast erwachsen" aussehen?

22.11.2012 | 01:21
von Micha2 | Regelverstoß melden
Nein, ich bin nicht Lodda und stehe auch nicht auf kleine geschminkte Kinder.
Aber es ist nun einmal so, dass sich Mädchen in diesem Alter für Schminke interessieren. Es ist nichts außergewöhnliches und wäre auch irgendwie sinnlos das zu verbieten, wenn es sich in einem gesunden Rahmen bewegt. Ansonsten wird es heimlich gemacht oder während der Klassenfahrt.
Welche Ansicht haben Sie denn ab wann es richtig sei?

Die Natur richtet sich nicht an die deutsche Entwicklungsstufeneinteilung (böse Natur). Mädchen können in diesem Alter bereits schwanger werden, somit aus Sicht der Natur reif genug um ein eigenes Kind aufziehen zu können. Ich glaube da kann man Ihnen auch so viel Verantwortung zutrauen, mit einem Mascara gewissenhaft umgehen zu können, bzw. es zu lernen. In anderen Ländern zählt man Menschen ab 12 Jahren übrigens schon als Jugendliche. Was ich in Anbetracht der körperlichen Entwicklung eigentlich etwas besser finde.

Und wie gesagt, es handelt sich um ein Mascara und nicht um ein Facelifting oder so.
So wird es eigentlich auch im Allgemeinen so gesehen. Zum Beispiel hier
www.lifeportal.ch/baby-familie/teenager/fruehreife-maedchen-greifen-immer-frueher-zur-schminke
www.familie-und-tipps.de/Kinder/Pubertaet/Maedchen-schminken.html

Das sollen die Eltern aber entscheiden und finde es nicht in Ordnung dies hier versuchen zu kritisieren. Das Kindeswohl ist durch den Mascara nun nicht in Gefahr. Da gibts ja wohl nun wirklich schlimme Dinge.
Und ab wann sich Mädchen schminken dürfen ist eigentlich auch gar nicht Gegenstand der Beschwerde.

Das Verhalten der Geschäftsführerin gegenüber ihren Kunden ist inakzeptabel. Darum geht es in der Beschwerde. Man kann als Geschäftsführerin nicht zu seinen Kunden sagen: "so etwas wie dich brauchen wir hier nicht, verschwinde und lass dich hier nicht mehr blicken" und dann noch in der Öffentlich des Diebstahls bezichtigen. Das könnte juristisch schon als Verleumdung gedeutet und bestraft werden.
dejure.org/gesetze/StGB/187.html

Das darf man zu niemanden sagen, außer man hat ihn beim Stehlen erwischt. Nur weil es ein Kind ist wird ihr unterstellt sie will es klauen? Woher der Verdacht, weil sie ihn ausprobiert? Wenn sie ihn im Internet bestellt, kann sie ihn auch ausprobieren und zurückschicken. Das ist nun keine kriminelle Handlung, sondern wird in Deutschland täglich so praktiziert. Da werden sogar gebrauchte WC-Bürsten zurückgeschickt. Das ist eklig. Aber nicht ein getesteter Mascara.

Deshalb fänd ich es völlig in Ordnung, wenn die Dame zumindest eine Beschwerde in der Zentrale einreicht. So kann man nicht mit Kunden umgehen, egal welchen Alters.
Zumindest wenn es sich so zugetragen hat wie geschildert. Aber das herauszufinden ist nicht Aufgabe des Forums. Und auch nicht wie Eltern ihre Kinder zu erziehen haben oder Rechtschreibfehler zu dokumentieren. Das ist nicht im Sinne dieses Forums!

23.11.2012 | 18:56
von Herr Moralist 22 | Regelverstoß melden
Ob sich 12 - jährige Mädchen schminken oder nicht ist hier unerheblich. Mädchen, die älter sind, schminken sich sowieso nicht und überhaupt.

Was hier das Problem ist, ist folgender Sachverhalt:

Ein 12 jähriges Mädchen schleicht unsicher durch die Filiale und das ist in der heutigen Zeit schon sehr auffallend. Ich denke die Verkäuferin hat sehr gut gehandelt, indem Sie gesagt hat, Verschwinde und lasse Dich hier nicht mehr blicken. Sie hätte die "Kleine" auch mit ins Büro nehmen können und eine Leibesvisitation vornehmen können. Woher will die Verkäuferin wissen, dass nicht schon etwas anderes geklaut wurde? Vielleicht verbietet es die Mutter der Tochter Schminksachen zu kaufen und diese muss sich die Sachen andersweitig besorgen. Es haben schon viele Mädchen in dem Alter Sachen geklaut.

Was den Taschengeld - Paragraphen anbetrifft: Ich kann einen 6 - jährigen auch nicht Geld geben und ihm im Zeitungsladen den Playboy kaufen lassen.

23.11.2012 | 23:51
von Micha2 | Regelverstoß melden
Sie darf eben nicht einfach irgendjemanden in ihr Büro nehmen und durchsuchen. Also dann hätte ich an der Stelle der Mutter wirklich Anzeige bei der Polizei erstattet, Nötigung evtl. Freiheitsberaubung.
Das darf sie nur, wenn sie gesehen hat das sie etwas geklaut hat.
www.dr-schrameyer.de/taschenkontrollen-im-supermarkt/

Und Erwachsene klauen auch, würde behaupten viel mehr und teurere Sachen. Wenn so ein Kind eine Tafel Schokolade klaut, klauen Erwachsene Navigationssysteme, Radios, Autos, Benzin, Geld etc. Die würde sie trotzdem nicht einfach mit diesen Worten rausschmeißen, nur weil ein Erwachsener ja was klauen könnte.

Der PlayBoy hat nach meiner Ansicht keine Altersbeschränkung, somit kann auch ein 12 jähriges Mädchen den von ihrem Taschengeld kaufen. Aber ich informiere mich mal, weil mich das grad auch interessiert. Ich würde mich aber wundern, denn die Bravo ist da mitunter freizügiger. Sie kann auch Kondome kaufen.

Der Laden ist für den Publikumsverkehr geöffnet und das Mädchen kann in der Filiale herumschleichen wie es will solange sie nicht gegen die AGB verstößt oder den Ablauf stört.
eventlaw.com/content/benutzer/urteileeinzelanzeige. php? id=441
dejure.org/gesetze/BGB/226. html

Im Grunde kam es ja alles gar nicht dazu, aber ich konnte das jetzt hier nicht so stehen lassen. Kinder wissen das meistens nicht und lassen alles über sich ergehen. Müssen sie aber nicht. Die Einzelhändler sollten froh sein wenn sie noch Publikumsverkehr haben. Mit solchen Aktionen jagen sie ihre Kunde ja regelrecht in die Internetshops. Ich würde mich da als Kind gar nicht mehr reintrauen.

23.11.2012 | 23:58
von Micha2 | Regelverstoß melden
Links gingen nicht:
eventlaw.com/content/benutzer/urteileeinzelanzeige.php?id=441
dejure.org/gesetze/BGB/226.%20html

24.11.2012 | 11:09
von ReclaBoxler-2939819 | Regelverstoß melden
 spider monkey Micha 2: "Der Laden ist für den Publikumsverkehr geöffnet und das Mädchen kann in der Filiale herumschleichen wie es will"
und wie es will die Produkte in den Verkaufsregalen ausprobieren? Dazu sagen Sie gar nichts. Ich hätte das Gör auch aus meinem Laden geschmissen.

24.11.2012 | 14:49
von Micha2 | Regelverstoß melden
Hallo,
ich wollte nur Bezug darauf nehmen, weil Vorredner der Meinung waren, dass die Behauptung, dass das Mädchen die Ware möglicherweise stehlen wolle nur weil sie durch die Gänge schleicht und deshalb mit diesen Worten rausgeschmissen wurde, richtig sei.
Ich bin der Meinung, dass es das auf keinen Fall war. Zudem wollte ich auch nicht so viel schreiben, weil es durch die schmale Textbegrenzung dann immer Romane werden. Aber dann sage ich zu dem Testen des Macaras eben auch meine Meinung.

Hätte Sie den Mascara online bestellt, hätte Sie auf jeden Fall diesen testen und zurück schicken können:
medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2200
(vor allem Leitsatz 4 aufmerksam lesen)

Ich würde denken, dass man dies auch auf ein Ladengeschäft übertragen könnte, da das Fernabsatzgesetz sich immer an die Möglichkeiten in einem Ladengeschäft orientiert. Aber da gibts vielleicht trotzdem andere Urteile. Aber Fakt ist, hätte sie ihn sich online bestellt, hätte sie ihn testen und zurück schicken können.

Die Geschäftsführerin hätte eventuell sagen können, dass Mädchen soll Wertersatz leisten oder die Ware kaufen (falls die Argumentation des Widerrufsrechts hier plötzlich nicht gilt), was sie laut der Mutter ja sogar sowieso wollte und alles wäre normal verlaufen. Aber mit diesen Worten und in aller Öffentlichkeit sie aus dem Laden zu schmeißen, weil sie ja eventuell was klauen könnte, nur weil sie die Ware mal ausprobiert hat bevor sie diese kauft und das laut Fernabsatzgesetz sogar darf, ist absolut unverhältnismäßig. Als Geschäftsführerin MUSS sie so etwas wissen. Bei großen Ketten klappt das in der Regel auch. Vielleicht suchen die sich die Leute genauer aus.
Deshalb glaube ich, dass sie vor Gericht dafür sogar eine Entschädigung (Taschengeldaufbesserung) erhalten würde (wenn es Zeugen gibt), schon alleine weil es sich um ein Kind handelt welche ja sogar unter besonderen Schutz stehen und es sich um die Geschäftsführerin handelte, die so etwas wissen MUSS! Aber die Mutter will sich lediglich beschweren und das ist unter diesen Umständen mehr als angebracht. Sonst bessert sich das dort ja nie und zudem erstattet dann vielleicht wirklich mal jemand Anzeige, dann ist sie ihren Job wahrscheinlich los. So bliebe es bei einer Verwarnung.

Wenn die Einzelhändler sich nicht endlich anpassen, kaufen alle Menschen nur noch über Internet ein und sie können ihren Laden schließen.
Oftmals keine Transport-/Fahrtkosten, meist billiger, ausführliche Produktbeschreibung mit Erfahrungen von anderen Käufern, umfangreiches Widerrufsrecht, keine Öffnungszeiten, keine launischen Verkäufer (innen) oder Geschäftsführer (innen). Und die Beratung ist selbst in Fachgeschäften manchmal echt schlimm und die Auswahl klein. Als Beratung hatte ich letztens in einem Sportfachgeschäft bekommen, "Dass ist gut, dass kaufen alle. Wie es funktioniert finden Sie bestimmt selbst raus. " Mehr wusste er über das Produkt nicht und sie hatten nur eins zur Auswahl und teurer als im Internet. Hab mich dann online vom Hersteller beraten lassen müssen, wie ich das Sportgerät verwenden muss, welches ich in einem Sportfachgeschäft gekauft habe. Die Betonung liegt wohlgemerkt auf Fachgeschäft und nicht Discounter oder so.

Amazon nimmt so gut wie alles problemlos zurück. Und sie machen dabei dreistellige Millionen Gewinne (Gewinn trotz problemloser Rücknahme) und durch die Kundenmeinungen hat man auch einen Eindruck von der Ware oder kann schnell auf die Herstellerseite gehen.

An der Stelle des Mädchen, würde ich meinen Mascara als nächstes online kaufen, da wird sie auf jeden Fall nicht in aller Öffentlichkeit bloßgestellt. Wieder eine Kundin an die Internethändler verloren und dazu eine junge Kundin.

Und Beleidungen sind auch strafbar, nur mal so am Rande.
www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
Wird bei einem Kind bestimmt besonders gern von einem Richter gesehen.

24.11.2012 | 14:50
von Micha2 | Regelverstoß melden
Ich habe einen Kommentar hinzugefügt, muss aber wohl erst noch überprüft werden. Die sollten mal angeben, welches Wort da ausschlaggebend ist.

24.11.2012 | 15:03
von Micha2 | Regelverstoß melden
Ach jetzt seh ich grad, bei dem Link den ich angegeben habe (bei dem Kommentar der erst noch freigeschaltet werden muss), steht unter dem Leitsatz 4 noch ein Kommentar der Redaktion. Also zu dem Leitsatz 4 auch mal den Kommentar zur Kenntnis nehmen.
medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2200

Somit scheint es, als ob das Gericht schon der Meinung ist, dass das Probieren bei fehlendem Tester geduldet wird. Und dazu sollte man bedenken, dass es sich um ein Kind handelt.

24.11.2012 | 15:45
von ReclaBoxler-1234507 | Regelverstoß melden
Lieber Micha2, bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Sieh mal hier nach:
lifestyle.t-online.de/verbraucher-tipps-was-ist-im-supermarkt-erlaubt-/id_51671576/index
Da ist zu lesen:
Am Obststand eine Traube probieren oder in der Drogerie das Deo testen - das gehört für viele zum Einkauf dazu. Doch Vorsicht: Wer einfach im Laden etwas benutzt, macht sich strafbar.

Ganz davon abgesehen: Nicht alles was Recht ist, ist auch richtig. Daher hilft der Verweis auf einzelne Urteile nicht wirklich weiter.

24.11.2012 | 16:45
von Micha2 | Regelverstoß melden
Hi,
ja das habe ich auch gelesen. In meinem Kommentar der erst noch freigeschaltet wird, war ich ausführlicher.
Die Geschäftsführerin hätte eventuell von dem Kind verlangen können das es Wertersatz leisten oder die Ware kaufen muss, was es ja laut Bericht sowieso vor hatte. Erst wenn sie dies verweigert hätte, wäre es problematischer geworden. Aber die Worte waren auf jeden Fall falsch. Hätte sie das so auch zu einem 2 m großen und 1 m breiten Mann in Rocker-Lederkutte gesagt? Mal abgesehen davon das es lustig ausgesehen hätte. Und Kinder werden vom Gesetz her besonders geschützt.

Ich würde mich wundern, dass wenn ein Gericht sagt das es normal sei Kosmetika auf Verträglichkeit, Duft etc. testen zu dürfen und den Wertverlust der Händler tragen muss wenn es online gekauft wird, aber dann sagt das es dies im Ladengeschäft aber nicht darf. Wäre für mich unlogisch. Vor allem weil sich das Fernabsatzgesetz ja immer an die Möglichkeiten in einem Ladengeschäft orientiert. Und es geht nur um das Testen, also eine kleine Probe. Anders sehe es bestimmt auch dann aus, wenn ein Tester dagestanden hätte, sie aber trotzdem ein neues aufmacht. Und zu dem Obst hat das Gericht ja auch bereits klar Stellung bezogen, dass dies etwas anderes ist, weil es komplett an Wert verliert und gar nicht mehr verkauft werden kann, weil es ja gegessen wurde oder verdirbt. Bei Weintrauben ist's wieder kritisch.
In dem Leitsatz 4 steht ja:
"Bei geöffneten oder benutzten Kosmetikprodukten handelt es sich nicht ohne Weiteres um Waren, die "auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können" (§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB). "
Deshalb wäre es für mich unverständlich, wenn sie es im Ladengeschäft nicht testen darf. Mal ganz davon abgesehen, was ich von dem jetzigen Widerrufsrecht halte. Vielleicht sollte man das mal ändern und soll es glaube auch. Denn gebrauchte Klo-Bürsten, Urlaubsartikel etc. geht doch eigentlich gar nicht.

Aber ich glaube, dass es hier auch unterschiedliche Ansichten der Gerichte geben kann. Wenn sich der Fall so zugetragen hat wie geschildert, glaube ich aber, dass das Gericht sich eher auf die Seite der Mutter+Kind gestellt hätte, falls Zeugen vorhanden sind. Denn wenn sich schon Juristen bei diesem Thema schwer tun, wie soll das dann ein Kind entscheiden. Aber was die Wortwahl der Geschäftsführerin angeht, wären sich die Gerichte bestimmt einig gewesen. Die Geschäftsführerin hat ja nicht einmal vorgeschlagen, dass sie es jetzt auch kaufen soll.

Ist im Prinzip auch nur meine Ansicht, aufgrund der bisher gefällten Urteile. Es würde mich aber auch interessieren, wie in diesem Fall ein Gericht entscheiden würde. Dazu müsste die Mutter aber wirklich Anzeige erstatten und Zeugen haben. Hängt dann aber bestimmt auch vom Anwalt ab, wie gut der ist. Der dreht das dann vielleicht noch so, dass das Kind dadurch ein psychisches Trauma erlittenen hat.
:)

Aber die Mutter will ja nur eine Entschuldigung. Ein Mascara umsonst wäre vom Gewinn her schnell wieder drin, wenn sie das nächste Mal bei Rossmann einkauft und das Problem erledigt. Und ich glaube das weiß auch die Geschäftsführung in der Zentrale. Man stelle sich den Imageverlust vor, wenn der Bericht beweisbar wahr wäre und es in den Medien käme.

Ich hoffe dieser Beitrag muss nicht erst noch überprüft werden. Ich glaube mein alter Kommentar wird somit überflüssig.

24.11.2012 | 17:02
von Micha2 | Regelverstoß melden
Achja, und dieser Link von T-Online ist auch etwas sehr wage geschrieben. Die schreiben absichtlich "kann als Diebstahl gelten" und fangen dann mit einer Einleitung an, aber ohne auf die genannten Güter Bezug zu nehmen. Deshalb nehme ich als Link lieber richtige Gerichtsentscheidungen, die sind zwar auch meistens schwammig, aber nicht so stark.
Hab aber auch nichts genaueres gefunden.
medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2200
Bezieht sich leider immer nur auf das Widerrufsrecht. Aber der Kommentar der Redaktion legt zumindest eine Vermutung nahe.

Hab da mal gehört, dass das ein sehr strittiges Thema sei. Deshalb solls hier hauptsächlich nur um die Reaktion der Geschäftsführerin gehen. Ein Hinweis das sie es nun kaufen soll, hätte die Dame bereits in einem anderen Licht erscheinen lassen.

24.11.2012 | 17:12
von Micha2 | Regelverstoß melden
Ich hoffe ich spame hier nicht. Hier nochmal das Zitat, im Falle manche wollen nicht den kompletten Artikel lesen:
"[. ]die über den im Ladengeschäft möglichen und geduldeten Gebrauch hinausgeht, wenn der Verbraucher sich mangels anderer Prüfmöglichkeiten [. ] sonst keinen unmittelbaren Eindruck z. B. vom Duft oder von der Hautverträglichkeit des Kosmetikums verschaffen kann. "

Das mal so für sich genommen bedeutet für mich, dass das Thema somit auch für Juristen nicht ganz so klar ist.

24.11.2012 | 21:49
von ReclaBoxler-2939819 | Regelverstoß melden
 spider monkey Micha2: "Deshalb wäre es für mich unverständlich, wenn sie es im Ladengeschäft nicht testen darf. "
Jeder darf also den Lippenstift testen, den Sie später kaufen und Ihrer Frau schenken?

24.11.2012 | 22:25
von ReclaBoxler-3641143 | Regelverstoß melden
Natürlich wird Lippenstift getestet, nur eben bei manchen Discountern nicht.

24.11.2012 | 23:44
von ReclaBoxler-1322841 | Regelverstoß melden
Ich bin mir nicht ganz sicher ob ReclaBoxler-2939819 eine Frage gestellt hat oder es eine zynische Bemerkung war, aber ich glaube eher letzteres.
Ich habe versucht meine Argumentation mit Gesetzestexten und Entscheidungen zu unterstreichen. Um zu zeigen das dies keine Dinge sind die ich mir selbst ausdenke oder wünsche. Zudem bezieht es sich leider nur auf das Widerrufsrecht und dort ja, kann man auf jeden Fall den Lippenstift zurückschicken, wenn man sich die Leitsätze von dem oben genannten Link durchliest und daran hält, dass man nur so viel verwendet wie man zum Testen braucht. Was der Händler dann damit macht, weiß ich nicht. Hier mal ein Artikel, dass die EU das sogar noch ausbauen möchte. Ist aber von 2010.
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/rueckgaberecht-online-haendler-klagen-ueber-zurueckgeschickte-klobuersten-a-712884.html

Ich denke mir mal hier lesen viele Händler mit. Ich kann die Meinung voll verstehen, aber es wird nun einmal mehr der Verbraucher geschützt. Ich wäre auch dafür (und bestimmt auch viele Richter), dass ein Moerder (wegen Filter absichtlich falsch geschrieben) schon beim ersten Mal nie wieder entlassen wird. Ist aber nicht so. Er hat ja eine zweite, dritte, vierte. Chance verdient. Das Opfer leider nicht.
Ich würde da auch nur nüchtern die Paragraphen etc. auflisten, dass dies vom Gesetzgeber so erwünscht ist.
Also bitte nun nicht mir das anhängen.

26.11.2012 | 16:50
von Micha2 | Regelverstoß melden
Hab nun eine Antwort zum Thema Playboy (weil ich oben geschrieben habe ich informiere mich mal). Vielleicht kommt ja jemand bei der Suche mit einer Suchmaschine hier vorbei geirrt.

1.
Für Printmedien gibt es keine Alterskennzeichnungen.

2.
Jugendgefährdende Zeitschriften können indiziert werden, jedoch werden nur einzelne Ausgaben geprüft und es muss, wie in Deutschland üblich, erst beantragt werden. So wurden bereits der Playboy als auch die Bravo indiziert.

3.
Nach Art. 6 Abs. 2GG sind hier die Eltern gefragt.

Fazit für mich:
Wenn die aktuelle Playboy Ausgabe nicht gerade auf dem Index ist, darf ihn eine Verkäuferin auch einem 12-jährigen aber auch 1 jährigen Kind ungestraft anbieten. Wenn aber die aktuelle Ausgabe, egal ob von der Micky Maus, Bravo oder Playboy auf dem Index steht, dann nicht, aber dann darf sie auch nicht im Regal ausliegen. Wäre ja sowieso sinnlos, da das Kind dann die Zeitschrift nicht kaufen, aber trotzdem interessiert durchlesen könnte.
Die Eltern können es aber verbieten. Ob sie dann verlangen können das der Händler die Zeitschrift zurücknehmen muss weiß ich nicht. Hängt vielleicht auch davon ab ob sie Flecken hat.



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