Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)
Rausschmiss eines zwölfjährigen Kindes
Heute, 20.11.2012, hatte ich einen wichtigen Geschäftstermin in der Innenstadt.
Da ich meine zwölfjährige Tochter dabei hatte, sie aber gerne ein wenig durch die Stadt bummeln wollte, gab ich ihr 5,-- € mit, um sich bei Rossmann ein neuen Mascara zu kaufen. Als ich eine halbe Stunde später von meinen Termin zurück kam, saß mein Kind weinend auf einer Bank. Warum? Sie schaute sich bei Rossmann in der Kosmetikabteilung die Mascara`s an und öffnete einen! und probierte ihn aus (wollte ihn aber auch kaufen). Ein Tester war leider nicht vorhanden.
Darauf kam eine freundliche Kundin zu ihr um ihr zu sagen, dass man das eigentlich nicht darf, woraufhin sie schon sehr verunsichert, aber einsichtig, um Entschuldigung bat. Plötzlich kam eine Mitarbeiterin um die Ecke gebogen kam und beschuldigte sie, ja schon drei Mal durch die Filiale geschlichen zu sein (was totaler Blödsinn war), dass man sie schon seit längerem im Auge hat (sie war das erste Mal in dieser Filiale).
Meine Tochter (ein sehr schüchternes Mädchen) entschuldigte sich daraufhin dafür, die Mascara geöffnet zu haben, aber die Dame beschuldigte sie, dass sie sicherlich irgendwelche bösen Absichten hätte (wir wissen alle, was das heißt) und schmiss sie hochkannt mit den Worten "so etwas wie dich brauchen wir hier nicht, verschwinde und lass dich hier nicht mehr blicken" raus.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Als ich die Dame zur Rede stellte, blieb sie felsenfest der Überzeugung, dass das so richtig war, weil Kindern in dem Alter ist sowas ja auch zu zutrauen (bitte?).
Als ich ihren Vorgesetzten sprechen wollte, grinste sie mich nur an und stellte klar, dass sie hier die Chefin sei. Gut, sagte ich dann, sie wird ja trotzdem einen Vorgesetzten haben, und den würde ich dann gern sprechen. Das verweigerte sie mir aber leider und wollte mir auch nicht sagen, wer das ist. (schlechtes Gewissen?)
Zu Guterletzt sagte ich ihr, das ja wohl eigentlich eine Entschuldigung fällig wäre. daraufhin ranzte sie meiner Tochter nur ein bockiges "ja, dann entschuldige ich mich halt, aber den Mascara hätte sie trotzdem nicht öffnen dürfen (das Thema war schon längst abgehakt, wir waren kaufbereit und meine Tochter hat sich entschuldigt!).
Wir haben sicherlich nicht die Schwierigkeiten, dass bei uns jemand darauf angewiesen ist, zu klauen. Wir waren immer sehr gern in den Rossmann-Filialen einkaufen, aber dieses vorverurteilende Verhalten hat mich maßlos entsetzt und enttäuscht. Ich werde trotzdem weiterhin bei Rossmann einkaufen, weil wir bisher immer gute Erfahrungen gemacht haben, nur nicht mehr in dieser Filiale.
19.12.2012 | 13:48
Abteilung: Neue Medien
Sehr geehrter Rossmann-Kunde,
für Ihre Beschwerde, die uns über die ReclaBox erreicht hat, bedanken wir uns herzlich.
Wir bedauern, dass Sie und Ihre Tochter sich in einer unserer Verkaufsstellen von unserem Personal unfreundlich behandelt gefühlt haben. Es liegt nicht in unserer Absicht, Sie als unseren Kunden zu verärgern.
Gerne möchten wir Ihrer Beschwerde nachgehen und aufklären. Hierzu benötigen wir jedoch noch einige Informationen, unter anderem in welcher Verkaufsstelle sich der Vorfall ereignet hat. Bitte nehmen Sie daher Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns direkt telefonisch unter 01802/76 77 62 66 (6 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz) oder per E-Mail an servicerossmann.de.
Wir würden uns freuen, wenn wir die Beschwerde mit Ihrer Hilfe und zu Ihrer Zufriedenheit aufklären können und wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rossmann Kundenservice
Vielleicht mögen Sie die Geschichte ad acta legen und legen dafür Ihrer Tochter nahe, künftig wirklich nur mit "Tester" gekennzeichnete Produkte zu probieren.
Ob eine 12-jährige wirklich Mascara haben muss. darüber lässt sich streiten, aber ist nicht Gegenstand der Beschwerde.
Das ist ja mal wieder gequirlltes "klugschei-ssern" - und zwar FALSCHES.
Schon mal was vom sogenannten "Taschengeld-Paragraphen" gehört?
Was Ihre Vermutungen bezgl. des "kindgerechten" Ton angeht, gehen Sie davon aus, dass die BFin hier so vorträgt, wie es sich tatsächlich zugetragen hat.
Da wir alle nicht dabei waren, könnte es durchaus auch eine etwas "geschönte" Version zu Gunsten der BFin sein?
Wie es wirklich war? Ich beteilige mich nicht an Spekulationen.
Nur typisch, dass wir so eine Geschichte -wieder mal- über Rossmann hören. Über die Konkurrenz (z. B. DM) hört man nur seltenst solche Beschwerden- woran liegt das wohl? Ganz offenbar doch daran, dass das Geschäftsgebaren von Rossmann nicht wirklich kundenfreundlich und serviceorientiert ist!
Dass die Beschwerdeführerin weiterhin bei Rossmann kaufen möchte, finde ich jedoch auch bezeichnend! So wird sich bei dieser Firmenkette wohl nie etwas an der Einstellung ändern!
Dirk Rossmann GmbH
Kundenservice
Isernhägener Str. 16
30938 Burgwedel
Ich würde aber das Wort Kundenservice gegen Geschäftsführung tauschen. Da kommt bestimmt eine Reaktion bzw. geht in die richtigen Hände.
Der Vorteil ist, dass den Brief wahrscheinlich nicht irgendein anderer Mitarbeiter öffnet. Bei E-Mails eher und dann ab in den Papierkorb.
In dem Brief können Sie auch gleich mal auf das Beschwerdeforum verweisen, vielleicht schauen die dann öfters mal rein.
Dann aber auch genau sagen welcher Laden das war. Der in der Herforder Straße oder Werrestraße. Wenn die cool drauf sind, gibts als Entschuldigung vielleicht einen Mascara umsonst. :)
Ihre Tochter ist ja die Kundin von morgen. Und mit 12 find ich das doch völlig normal.
Wenn keine Reaktion kommt, naja, wenigstens von der Seele geredet und in Zukunft andere Märkte bevorzugen.
Dann könnten Sie den Lesern vielleicht richtig symphatisch werden
;-)
P. S:
micha2: Ist Ihr richtiger Name zufällig Lodda Matthäus?
Oder stehen Sie sonst irgendwie auf geschminkte Kinder, die schon "fast erwachsen" aussehen?
Aber es ist nun einmal so, dass sich Mädchen in diesem Alter für Schminke interessieren. Es ist nichts außergewöhnliches und wäre auch irgendwie sinnlos das zu verbieten, wenn es sich in einem gesunden Rahmen bewegt. Ansonsten wird es heimlich gemacht oder während der Klassenfahrt.
Welche Ansicht haben Sie denn ab wann es richtig sei?
Die Natur richtet sich nicht an die deutsche Entwicklungsstufeneinteilung (böse Natur). Mädchen können in diesem Alter bereits schwanger werden, somit aus Sicht der Natur reif genug um ein eigenes Kind aufziehen zu können. Ich glaube da kann man Ihnen auch so viel Verantwortung zutrauen, mit einem Mascara gewissenhaft umgehen zu können, bzw. es zu lernen. In anderen Ländern zählt man Menschen ab 12 Jahren übrigens schon als Jugendliche. Was ich in Anbetracht der körperlichen Entwicklung eigentlich etwas besser finde.
Und wie gesagt, es handelt sich um ein Mascara und nicht um ein Facelifting oder so.
So wird es eigentlich auch im Allgemeinen so gesehen. Zum Beispiel hier
www.lifeportal.ch/baby-familie/teenager/fruehreife-maedchen-greifen-immer-frueher-zur-schminke
www.familie-und-tipps.de/Kinder/Pubertaet/Maedchen-schminken.html
Das sollen die Eltern aber entscheiden und finde es nicht in Ordnung dies hier versuchen zu kritisieren. Das Kindeswohl ist durch den Mascara nun nicht in Gefahr. Da gibts ja wohl nun wirklich schlimme Dinge.
Und ab wann sich Mädchen schminken dürfen ist eigentlich auch gar nicht Gegenstand der Beschwerde.
Das Verhalten der Geschäftsführerin gegenüber ihren Kunden ist inakzeptabel. Darum geht es in der Beschwerde. Man kann als Geschäftsführerin nicht zu seinen Kunden sagen: "so etwas wie dich brauchen wir hier nicht, verschwinde und lass dich hier nicht mehr blicken" und dann noch in der Öffentlich des Diebstahls bezichtigen. Das könnte juristisch schon als Verleumdung gedeutet und bestraft werden.
dejure.org/gesetze/StGB/187.html
Das darf man zu niemanden sagen, außer man hat ihn beim Stehlen erwischt. Nur weil es ein Kind ist wird ihr unterstellt sie will es klauen? Woher der Verdacht, weil sie ihn ausprobiert? Wenn sie ihn im Internet bestellt, kann sie ihn auch ausprobieren und zurückschicken. Das ist nun keine kriminelle Handlung, sondern wird in Deutschland täglich so praktiziert. Da werden sogar gebrauchte WC-Bürsten zurückgeschickt. Das ist eklig. Aber nicht ein getesteter Mascara.
Deshalb fänd ich es völlig in Ordnung, wenn die Dame zumindest eine Beschwerde in der Zentrale einreicht. So kann man nicht mit Kunden umgehen, egal welchen Alters.
Zumindest wenn es sich so zugetragen hat wie geschildert. Aber das herauszufinden ist nicht Aufgabe des Forums. Und auch nicht wie Eltern ihre Kinder zu erziehen haben oder Rechtschreibfehler zu dokumentieren. Das ist nicht im Sinne dieses Forums!
Was hier das Problem ist, ist folgender Sachverhalt:
Ein 12 jähriges Mädchen schleicht unsicher durch die Filiale und das ist in der heutigen Zeit schon sehr auffallend. Ich denke die Verkäuferin hat sehr gut gehandelt, indem Sie gesagt hat, Verschwinde und lasse Dich hier nicht mehr blicken. Sie hätte die "Kleine" auch mit ins Büro nehmen können und eine Leibesvisitation vornehmen können. Woher will die Verkäuferin wissen, dass nicht schon etwas anderes geklaut wurde? Vielleicht verbietet es die Mutter der Tochter Schminksachen zu kaufen und diese muss sich die Sachen andersweitig besorgen. Es haben schon viele Mädchen in dem Alter Sachen geklaut.
Was den Taschengeld - Paragraphen anbetrifft: Ich kann einen 6 - jährigen auch nicht Geld geben und ihm im Zeitungsladen den Playboy kaufen lassen.
Das darf sie nur, wenn sie gesehen hat das sie etwas geklaut hat.
www.dr-schrameyer.de/taschenkontrollen-im-supermarkt/
Und Erwachsene klauen auch, würde behaupten viel mehr und teurere Sachen. Wenn so ein Kind eine Tafel Schokolade klaut, klauen Erwachsene Navigationssysteme, Radios, Autos, Benzin, Geld etc. Die würde sie trotzdem nicht einfach mit diesen Worten rausschmeißen, nur weil ein Erwachsener ja was klauen könnte.
Der PlayBoy hat nach meiner Ansicht keine Altersbeschränkung, somit kann auch ein 12 jähriges Mädchen den von ihrem Taschengeld kaufen. Aber ich informiere mich mal, weil mich das grad auch interessiert. Ich würde mich aber wundern, denn die Bravo ist da mitunter freizügiger. Sie kann auch Kondome kaufen.
Der Laden ist für den Publikumsverkehr geöffnet und das Mädchen kann in der Filiale herumschleichen wie es will solange sie nicht gegen die AGB verstößt oder den Ablauf stört.
eventlaw.com/content/benutzer/urteileeinzelanzeige. php? id=441
dejure.org/gesetze/BGB/226. html
Im Grunde kam es ja alles gar nicht dazu, aber ich konnte das jetzt hier nicht so stehen lassen. Kinder wissen das meistens nicht und lassen alles über sich ergehen. Müssen sie aber nicht. Die Einzelhändler sollten froh sein wenn sie noch Publikumsverkehr haben. Mit solchen Aktionen jagen sie ihre Kunde ja regelrecht in die Internetshops. Ich würde mich da als Kind gar nicht mehr reintrauen.
eventlaw.com/content/benutzer/urteileeinzelanzeige.php?id=441
dejure.org/gesetze/BGB/226.%20html
und wie es will die Produkte in den Verkaufsregalen ausprobieren? Dazu sagen Sie gar nichts. Ich hätte das Gör auch aus meinem Laden geschmissen.
ich wollte nur Bezug darauf nehmen, weil Vorredner der Meinung waren, dass die Behauptung, dass das Mädchen die Ware möglicherweise stehlen wolle nur weil sie durch die Gänge schleicht und deshalb mit diesen Worten rausgeschmissen wurde, richtig sei.
Ich bin der Meinung, dass es das auf keinen Fall war. Zudem wollte ich auch nicht so viel schreiben, weil es durch die schmale Textbegrenzung dann immer Romane werden. Aber dann sage ich zu dem Testen des Macaras eben auch meine Meinung.
Hätte Sie den Mascara online bestellt, hätte Sie auf jeden Fall diesen testen und zurück schicken können:
medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2200
(vor allem Leitsatz 4 aufmerksam lesen)
Ich würde denken, dass man dies auch auf ein Ladengeschäft übertragen könnte, da das Fernabsatzgesetz sich immer an die Möglichkeiten in einem Ladengeschäft orientiert. Aber da gibts vielleicht trotzdem andere Urteile. Aber Fakt ist, hätte sie ihn sich online bestellt, hätte sie ihn testen und zurück schicken können.
Die Geschäftsführerin hätte eventuell sagen können, dass Mädchen soll Wertersatz leisten oder die Ware kaufen (falls die Argumentation des Widerrufsrechts hier plötzlich nicht gilt), was sie laut der Mutter ja sogar sowieso wollte und alles wäre normal verlaufen. Aber mit diesen Worten und in aller Öffentlichkeit sie aus dem Laden zu schmeißen, weil sie ja eventuell was klauen könnte, nur weil sie die Ware mal ausprobiert hat bevor sie diese kauft und das laut Fernabsatzgesetz sogar darf, ist absolut unverhältnismäßig. Als Geschäftsführerin MUSS sie so etwas wissen. Bei großen Ketten klappt das in der Regel auch. Vielleicht suchen die sich die Leute genauer aus.
Deshalb glaube ich, dass sie vor Gericht dafür sogar eine Entschädigung (Taschengeldaufbesserung) erhalten würde (wenn es Zeugen gibt), schon alleine weil es sich um ein Kind handelt welche ja sogar unter besonderen Schutz stehen und es sich um die Geschäftsführerin handelte, die so etwas wissen MUSS! Aber die Mutter will sich lediglich beschweren und das ist unter diesen Umständen mehr als angebracht. Sonst bessert sich das dort ja nie und zudem erstattet dann vielleicht wirklich mal jemand Anzeige, dann ist sie ihren Job wahrscheinlich los. So bliebe es bei einer Verwarnung.
Wenn die Einzelhändler sich nicht endlich anpassen, kaufen alle Menschen nur noch über Internet ein und sie können ihren Laden schließen.
Oftmals keine Transport-/Fahrtkosten, meist billiger, ausführliche Produktbeschreibung mit Erfahrungen von anderen Käufern, umfangreiches Widerrufsrecht, keine Öffnungszeiten, keine launischen Verkäufer (innen) oder Geschäftsführer (innen). Und die Beratung ist selbst in Fachgeschäften manchmal echt schlimm und die Auswahl klein. Als Beratung hatte ich letztens in einem Sportfachgeschäft bekommen, "Dass ist gut, dass kaufen alle. Wie es funktioniert finden Sie bestimmt selbst raus. " Mehr wusste er über das Produkt nicht und sie hatten nur eins zur Auswahl und teurer als im Internet. Hab mich dann online vom Hersteller beraten lassen müssen, wie ich das Sportgerät verwenden muss, welches ich in einem Sportfachgeschäft gekauft habe. Die Betonung liegt wohlgemerkt auf Fachgeschäft und nicht Discounter oder so.
Amazon nimmt so gut wie alles problemlos zurück. Und sie machen dabei dreistellige Millionen Gewinne (Gewinn trotz problemloser Rücknahme) und durch die Kundenmeinungen hat man auch einen Eindruck von der Ware oder kann schnell auf die Herstellerseite gehen.
An der Stelle des Mädchen, würde ich meinen Mascara als nächstes online kaufen, da wird sie auf jeden Fall nicht in aller Öffentlichkeit bloßgestellt. Wieder eine Kundin an die Internethändler verloren und dazu eine junge Kundin.
Und Beleidungen sind auch strafbar, nur mal so am Rande.
www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
Wird bei einem Kind bestimmt besonders gern von einem Richter gesehen.
medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2200
Somit scheint es, als ob das Gericht schon der Meinung ist, dass das Probieren bei fehlendem Tester geduldet wird. Und dazu sollte man bedenken, dass es sich um ein Kind handelt.
lifestyle.t-online.de/verbraucher-tipps-was-ist-im-supermarkt-erlaubt-/id_51671576/index
Da ist zu lesen:
Am Obststand eine Traube probieren oder in der Drogerie das Deo testen - das gehört für viele zum Einkauf dazu. Doch Vorsicht: Wer einfach im Laden etwas benutzt, macht sich strafbar.
Ganz davon abgesehen: Nicht alles was Recht ist, ist auch richtig. Daher hilft der Verweis auf einzelne Urteile nicht wirklich weiter.
ja das habe ich auch gelesen. In meinem Kommentar der erst noch freigeschaltet wird, war ich ausführlicher.
Die Geschäftsführerin hätte eventuell von dem Kind verlangen können das es Wertersatz leisten oder die Ware kaufen muss, was es ja laut Bericht sowieso vor hatte. Erst wenn sie dies verweigert hätte, wäre es problematischer geworden. Aber die Worte waren auf jeden Fall falsch. Hätte sie das so auch zu einem 2 m großen und 1 m breiten Mann in Rocker-Lederkutte gesagt? Mal abgesehen davon das es lustig ausgesehen hätte. Und Kinder werden vom Gesetz her besonders geschützt.
Ich würde mich wundern, dass wenn ein Gericht sagt das es normal sei Kosmetika auf Verträglichkeit, Duft etc. testen zu dürfen und den Wertverlust der Händler tragen muss wenn es online gekauft wird, aber dann sagt das es dies im Ladengeschäft aber nicht darf. Wäre für mich unlogisch. Vor allem weil sich das Fernabsatzgesetz ja immer an die Möglichkeiten in einem Ladengeschäft orientiert. Und es geht nur um das Testen, also eine kleine Probe. Anders sehe es bestimmt auch dann aus, wenn ein Tester dagestanden hätte, sie aber trotzdem ein neues aufmacht. Und zu dem Obst hat das Gericht ja auch bereits klar Stellung bezogen, dass dies etwas anderes ist, weil es komplett an Wert verliert und gar nicht mehr verkauft werden kann, weil es ja gegessen wurde oder verdirbt. Bei Weintrauben ist's wieder kritisch.
In dem Leitsatz 4 steht ja:
"Bei geöffneten oder benutzten Kosmetikprodukten handelt es sich nicht ohne Weiteres um Waren, die "auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können" (§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB). "
Deshalb wäre es für mich unverständlich, wenn sie es im Ladengeschäft nicht testen darf. Mal ganz davon abgesehen, was ich von dem jetzigen Widerrufsrecht halte. Vielleicht sollte man das mal ändern und soll es glaube auch. Denn gebrauchte Klo-Bürsten, Urlaubsartikel etc. geht doch eigentlich gar nicht.
Aber ich glaube, dass es hier auch unterschiedliche Ansichten der Gerichte geben kann. Wenn sich der Fall so zugetragen hat wie geschildert, glaube ich aber, dass das Gericht sich eher auf die Seite der Mutter+Kind gestellt hätte, falls Zeugen vorhanden sind. Denn wenn sich schon Juristen bei diesem Thema schwer tun, wie soll das dann ein Kind entscheiden. Aber was die Wortwahl der Geschäftsführerin angeht, wären sich die Gerichte bestimmt einig gewesen. Die Geschäftsführerin hat ja nicht einmal vorgeschlagen, dass sie es jetzt auch kaufen soll.
Ist im Prinzip auch nur meine Ansicht, aufgrund der bisher gefällten Urteile. Es würde mich aber auch interessieren, wie in diesem Fall ein Gericht entscheiden würde. Dazu müsste die Mutter aber wirklich Anzeige erstatten und Zeugen haben. Hängt dann aber bestimmt auch vom Anwalt ab, wie gut der ist. Der dreht das dann vielleicht noch so, dass das Kind dadurch ein psychisches Trauma erlittenen hat.
:)
Aber die Mutter will ja nur eine Entschuldigung. Ein Mascara umsonst wäre vom Gewinn her schnell wieder drin, wenn sie das nächste Mal bei Rossmann einkauft und das Problem erledigt. Und ich glaube das weiß auch die Geschäftsführung in der Zentrale. Man stelle sich den Imageverlust vor, wenn der Bericht beweisbar wahr wäre und es in den Medien käme.
Ich hoffe dieser Beitrag muss nicht erst noch überprüft werden. Ich glaube mein alter Kommentar wird somit überflüssig.
Hab aber auch nichts genaueres gefunden.
medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2200
Bezieht sich leider immer nur auf das Widerrufsrecht. Aber der Kommentar der Redaktion legt zumindest eine Vermutung nahe.
Hab da mal gehört, dass das ein sehr strittiges Thema sei. Deshalb solls hier hauptsächlich nur um die Reaktion der Geschäftsführerin gehen. Ein Hinweis das sie es nun kaufen soll, hätte die Dame bereits in einem anderen Licht erscheinen lassen.
"[. ]die über den im Ladengeschäft möglichen und geduldeten Gebrauch hinausgeht, wenn der Verbraucher sich mangels anderer Prüfmöglichkeiten [. ] sonst keinen unmittelbaren Eindruck z. B. vom Duft oder von der Hautverträglichkeit des Kosmetikums verschaffen kann. "
Das mal so für sich genommen bedeutet für mich, dass das Thema somit auch für Juristen nicht ganz so klar ist.
Jeder darf also den Lippenstift testen, den Sie später kaufen und Ihrer Frau schenken?
Ich habe versucht meine Argumentation mit Gesetzestexten und Entscheidungen zu unterstreichen. Um zu zeigen das dies keine Dinge sind die ich mir selbst ausdenke oder wünsche. Zudem bezieht es sich leider nur auf das Widerrufsrecht und dort ja, kann man auf jeden Fall den Lippenstift zurückschicken, wenn man sich die Leitsätze von dem oben genannten Link durchliest und daran hält, dass man nur so viel verwendet wie man zum Testen braucht. Was der Händler dann damit macht, weiß ich nicht. Hier mal ein Artikel, dass die EU das sogar noch ausbauen möchte. Ist aber von 2010.
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/rueckgaberecht-online-haendler-klagen-ueber-zurueckgeschickte-klobuersten-a-712884.html
Ich denke mir mal hier lesen viele Händler mit. Ich kann die Meinung voll verstehen, aber es wird nun einmal mehr der Verbraucher geschützt. Ich wäre auch dafür (und bestimmt auch viele Richter), dass ein Moerder (wegen Filter absichtlich falsch geschrieben) schon beim ersten Mal nie wieder entlassen wird. Ist aber nicht so. Er hat ja eine zweite, dritte, vierte. Chance verdient. Das Opfer leider nicht.
Ich würde da auch nur nüchtern die Paragraphen etc. auflisten, dass dies vom Gesetzgeber so erwünscht ist.
Also bitte nun nicht mir das anhängen.
1.
Für Printmedien gibt es keine Alterskennzeichnungen.
2.
Jugendgefährdende Zeitschriften können indiziert werden, jedoch werden nur einzelne Ausgaben geprüft und es muss, wie in Deutschland üblich, erst beantragt werden. So wurden bereits der Playboy als auch die Bravo indiziert.
3.
Nach Art. 6 Abs. 2GG sind hier die Eltern gefragt.
Fazit für mich:
Wenn die aktuelle Playboy Ausgabe nicht gerade auf dem Index ist, darf ihn eine Verkäuferin auch einem 12-jährigen aber auch 1 jährigen Kind ungestraft anbieten. Wenn aber die aktuelle Ausgabe, egal ob von der Micky Maus, Bravo oder Playboy auf dem Index steht, dann nicht, aber dann darf sie auch nicht im Regal ausliegen. Wäre ja sowieso sinnlos, da das Kind dann die Zeitschrift nicht kaufen, aber trotzdem interessiert durchlesen könnte.
Die Eltern können es aber verbieten. Ob sie dann verlangen können das der Händler die Zeitschrift zurücknehmen muss weiß ich nicht. Hängt vielleicht auch davon ab ob sie Flecken hat.