Von Dirk Rossmann beantwortete Beschwerde. | 1717 Views | 29.03.2013 | 10:14 Uhr
geschrieben von Richard Von Raffay

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

Putzmittel Domol Allzweckreiniger

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Ich kaufte vor 1 1/2 Jahren das Putzmittel "Domol Allzweckreiniger Meeresfrische" und versuchte einen Fleck auf meinem Perserteppich (Mahi- Täbris) wegzumachen. Resultat: die Farbe blau des Reinigungsmittel von Rossmann blieb im Teppich! Ich habe dies Rossmann angezeigt, doch das Einzige, was diese mir sandten war ein Gutschein über 20 Euro und weigerten sich irgendwelche Zahlungen zu leisten, jedoch mein Schaden ist an die 6.000 Euro! Inzwischen wurde klammheimlich das Mittel von Rossmann aus dem Verkehr gezogen. Mein Anwalt klagt jetzt auf Schadensersatz gegen Rossmann. Ich werde eine Webseite mit Rossmann Geschädigten ins Leben rufen. Ich lasse mir dies nicht gefallen! Wer hat auch soetwas erlebt?

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Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH: Neuer Perserteppich


Firma hat geantwortet nach 27 Tage nach 27 Tage
29.04.2013 | 15:57
Firmen-Antwort von: Dirk Rossmann GmbH
Abteilung: Neue Medien

Sehr geehrter Herr von Raffay,

Ihre Reklamation bezüglich des „domol“ Allzweckreinigers haben wir am 30.07.2012 erhalten. Nachdem diese fachlich geprüft wurde, erhielten Sie mit Schreiben vom 22.08.2012 eine ausführliche Stellungnahme.

Mit großer Verwunderung lesen wir nun eine abweichende Schilderung zu dem Hergang der Reklamation. In Ihrem damaligen Schreiben gaben Sie an: „An dieser Stelle war vorher kein Fleck, sondern die Flasche ist umgekippt und scheinbar war der Verschluss nicht fest zugeschraubt und es ist ein wenig ausgelaufen. “

Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, ist kein Qualitätsmangel ursächlich für Ihre Reklamation, weshalb wir einer Schadenersatzforderung nicht entsprechen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Rossmann Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (4)


19.04.2013 | 11:43
von Richard Von Raffay noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rossmann hat mir 1 Gutschein für 15 Euro als Kompensation gegeben. Sonst Keine Reaktion. Wir Klagen! Mein Anwalt bereitet den Schriftsatz schon vor und ich bin sicher Rossmann wird verlieren


02.05.2013 | 18:42
von Richard Von Raffay noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fa. Rossmann verdreht hier anscheinend die Fakten. Denn das Eine widerspricht nicht dem Anderen!


29.06.2013 | 16:46
von K. A. | Regelverstoß melden
Sie versuchen also mit einem blauen normalen Allzweckreiniger einen teuren Perserteppich zu reinigen?
Ist das Ihr ernst? Da gibt es spezielle Produkte für Teppiche etc. und auch auf diesen Produkten steht "an verdeckter Stelle ausprobieren".

17.07.2013 | 12:10
von ReclaBoxler-9127313 | Regelverstoß melden
Meines Wissens sind Allzweckreiniger für glatte Oberflächen aber nicht zum Reinigen von Polstern und Teppichen geeignet. Dieses wird sicher auch in der Produkt- bzw. Anwendungsbeschreibung auf der Rückseite der Flasche stehen.

Da es als Kunde/Anwender in Ihrer Verantwortung liegt sich die Anwendungshinweise durchzulesen, grade bei einem so teuren Teppich wäre das angebracht, ist es letztendlich egal ob sie "normal" gereinigt haben oder Ihnen gar die ganze Flasche umgekippt ist.

Solange das Produkt korrekt deklariert ist (steht da irgendetwas vom Teippichreinigen?) sehe ich keine Chance für Schadensersatz. Da ist der Gutschein schon eine kulante Geste seitens Rossmann.



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