Durch Conrad Electronic gelöste Beschwerde. | 359 Views | 10.10.2013 | 13:43 Uhr
geschrieben von Michael Gundlach

Conrad Electronic SE (Hirschau)

Falsche Preisangaben

Ich habe bei Conrad im Internet einige Artikel gekauft und dabei einen Conrad-Gutschein über 5,-- Euro eingelöst. Der nach Abzug des Gutscheins angezeigte Preis schien mir angemessen.

Auf der Rechnung stand dann aber ein um 5,-- Euro höherer Preis, und der Betrag wurde auch von meinem Konto abgezogen. Auf mehrmalige Reklamation kam nur die "Entschuldigung", dass es sich (angeblich) um einen System-Fehler gehalten habe, als mir der (günstigere) Preis angezeigt wurde.

Zu dem letztlich berechneten Preis hätte ich die Waren jedoch nicht gekauft. Dieser Preis ist zu hoch, die Waren hätte ich woanders billiger erhalten.

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Meine Forderung an Conrad Electronic SE: Gutschrift über die zu viel abgebuchten 5,-- Euro


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Kommentare und Trackbacks (2)


17.10.2013 | 16:37
von Michael Gundlach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist nicht gelöst.

Die letzte Antwort von Conrad lautete: vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wie bereits mitgeteilt wurde Ihnen in der Bestellübersicht der Gutschein über 5,00 Euro doppelt abgezogen. Für welchen Betrag Sie tatsächlich bestellt haben, können Sie in der Bestelleingangsbestätigung ersehen, welche Ihnen unmittelbar nach der Bestellung per E-Mail zugesendet wurde. Bitte überprüfen Sie daher die Bestelleingangsbestätigung.
Falls Sie weitere Fragen oder Wünsche haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Jörg Gottfried - Servicemanagement
Ihr Conrad Customer Care >>

Ich habe folgendes geantwortet: Dies ist Unsinn. Wenn ich eine Bestellung tätige, gehe ich von der Richtigkeit des angezeigten Preises aus (zu dem Zeitpunkt, zu dem ich auf "Bestellen" klicke). Ich brauche nicht anzunehmen, dass mir nachträglich ein anderer Preis per E-Mail genannt wird. Ihr Verhalten ist kundenunfreundlich, wettbewerbswidrig, und - da Sie derartiges offensichtlich (im Internet feststellbar) schon zuvor bei anderen Kunden gemacht haben - strafrechtlich relevant. >>

Ein ähnliches Verhalten von Conrad ist bereits früher (von anderen) in ReclaBox gemeldet worden.


29.10.2013 | 13:02
von Michael Gundlach gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich (auf Aufforderung von Conrad) den Ausdruck der damaligen Preisauflistung als PDF an Conrad geschickt habe, kam die Antwort "vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben Ihnen die 5 Euro erstattet. Für entstandene Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen. " Viel Aufwand und Ärger wegen 5 Euro.


29.10.2013 | 13:02
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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