Von Conrad Electronic beantwortete Beschwerde. | 622 Views | 18.11.2013 | 15:27 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8210443

Conrad Electronic SE (Hirschau)

Falsche Mahnung wegen Fehler bei einer Gutschrift.

Bestell-/Kundennummer: Korrespondenznr.: FI02280209; Rechnungsnr.: 9616723155

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE


die Vorgeschichte meiner Beschwerde können Sie in meiner Beschwerde vom 21.10.2013 nachlesen:
de.reclabox.com/beschwerde/68956-conrad-electronic-hirschau-keine-lieferung-und-angebliche-retoure

Nachdem die bestellte Playstation 3, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten, langwierige Telefonate und außerdem noch in einem desolaten Verpackungszustand am 23.10.2013 von Ihnen geliefert und von mir einen Tag später bezahlt wurde, hatte ich eigentlich angenommen, daß die Sache damit ausgestanden wäre, bis ich am Morgen des Mittwoch, dem 13.11.2013 per Email von Ihnen eine Mahnung vom 12.11.2013 erhielt, in der sie den GESAMTEN Rechnungsbetrag der ursprünglichen Bestellung anmahnten, zahlbar bis zum Dienstag, dem 19.11.2013.

Am 11.10.2013 bezahlte ich den gesamten Rechnungsbetrag über PayPal praktisch im voraus.
Geliefert wurde, trotz sofortiger Lieferbarkeit, nur die bestellte Fernbedienung.
In der kommenden Woche tat sich, trotz mehrfachen Anrufen bei ihrem Kundenservice, nichts!
Schließlich erhielt ich am 21.10.2013 zwei Emails, von PayPal und von Conrad Electronic SE, daß eine Gutschrift von Ihnen auf meinem PayPal-Account eingegangen wäre und das Sie wegen einer "Retoure" eine Gutschrift in Höhe von 239,00 € angewiesen hätten. (Ihre Gutschrifts-Nr.: 9616946247)

Daß ihre Rechnungsabteilung wohl fehlerhafterweise gleich den gesamten Rechnungsbetrag zurückbuchte, war mir bis zum Mittwoch dieser Woche nicht bewußt.
Erst nach Ihrer Mahnung und einem Telefonat mit Ihrem Kundenmanagement habe ich meinen PayPal-Account überprüft und mußte feststellen, daß von Ihnen am 21.10.2013 tatsächlich nicht nur die von Ihnen angegebenen 239,00 €, sondern gleich der Gesamtbetrag über 268,95 zurücküberwiesen wurde.

Auf diese Angaben von Ihnen hatte ich mich bisher verlassen, da zu der damaligen Zeit für mich nicht das tatsächliche Guthaben auf meinem PayPal-Account interessant war, sondern ihr Unverständnis, daß die "Retoure" keine von mir veranlaßte Retoure war und ich immer noch auf die Ware wartete, sowie Ihr scheinbarer Unwille, die Bestellung unter den ursprünglichen Konditionen überhaupt auszuführen.

Da nach langwierigen Telefonaten endlich (unter der Rechnungsnr.: 9616996512) eine Lieferung der bestellten Playstation 3 vorgenommen wurde, die am 23.10.2013 bei mir eintraf und die ich am 24.10.2013, einen Tag nach der Lieferung der Ware, per Überweisung auf Ihr Konto bei der Deutschen Bank Nürnberg, Kto. -Nr.: 6 853 030, BLZ: 760 700 12 bezahlt habe, war ich eigentlich von der vollständigen Bezahlung aller waren ausgegangen.

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Im Gegensatz zu Ihnen und der angeblich versuchten Lieferung bzw. der ominösen Retoure, deren DHL-Tracking-Nr. durch einen praktischen Systemausfall in Ihrer Hamburger Filiale verloren ging, kann ich meine Zahlung durch den Überweisungsbeleg und den Kontoauszug beweisen.

Die Mahnung ist außerdem schon deshalb falsch, da durch die angebliche "Retoure" der Playstation 3 vom ursprünglichen Rechnungsbetrag nur noch die 29,95 € für die dazugehörige Fernbedienung übrigblieben und ich den Rechnungsbetrag für die veranlaßte Nachlieferung der Playstation 3 bereits einen Tag nach der Lieferung überwiesen habe.

Die verbleibenden 29,95 € waren bereits über PayPal bezahlt, bis eben eine Ihrer Abteilungen fehlerhafterweise, statt nur den Teilbetrag für die angebliche Retoure der Playstation 3, gleich den gesamten Rechnungsbetrag zurücküberwiesen hatte, was mir, wie bereits erwähnt, bis vorgestern nicht aufgefallen war, da ich mich auf Ihre Angaben bezüglich der Erstattungshöhe verlassen hatte.
Erst durch diesen Fehler Ihrerseits kam es zu diesem offenen Rechnungsbetrag.
Ein Verschulden meinerseits liegt hier also nicht vor.

Summa summarum sind also nur noch die 29,95 € für die bestellte Fernbedienung offen, die eigentlich bereits seit dem 11.10.2013 von mir bezahlt waren.

Ich hatte bereits am Mittwoch, dem 13.11.2013 mit einem Herrn ihres Kundenmanagements gesprochen, mit dem ich scheinbar auch in der bisherigen Angelegenheit gesprochen hatte.
Dieser sagte mir zu, daß ich von Ihrer Rechnungsabteilung noch eine Email mit dem korrekten Rechnungsbetrag und weiteren Zahlungsinformationen erhalten würde, was bis jetzt nicht geschehen ist!

Aber daß Sie trotz all dieser Fehler Ihrerseits auch noch unverschämterweise gleich noch einmal den GESAMTEN Rechnungsbetrag anmahnen, bringt das sprichwörtliche Faß wirklich zum überlaufen.
Schon alleine der desolate Zustand der Verpackung der Playstation 3 würde eine Preisminderung rechtfertigen.
Daß diese wohl nicht defekt ist, ist kein Verdienst Ihrer Filiale, die sie versandt hat.

Solange diese Angelegenheit nicht geklärt ist und mir Zahlungsinformationen vorliegen, die von Ihrer Rechnungsabteilung bei der Zahlung per Überweisung auch korrekt registriert werden, werde ich daher keine Zahlung vornehmen.

Je schneller Sie also für eine Klärung dieser Angelegenheit sorgen, um so schneller werde ich den durch Sie verschuldeten offenen Rechnungsbetrag überweisen.

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Meine Forderung an Conrad Electronic SE: Rücknahme der falschen Mahnung, Korrektur und Ausfertigung einer separaten Rechnung für den offenen Artikel und Einräumung einer angemessenen Zahlungsfrist.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.11.2013 | 12:34
Firmen-Antwort von: Conrad Electronic SE
Abteilung: Servicemanagement

Hallo und wiederum vielen Dank für Ihre offenen Worte! Wir können uns nur nochmals für alles entschuldigen und darauf hinweisen, dass wir mit einer Mahnung keine Schuldzuweisung beabsichtigen. Eine Mahnung ist lediglich ein neuer Beleg, zur Erinnerung, was noch an offenen Posten besteht.

Gerne nehmen wir die komplette Schuld auf uns und werden selbstverständlich alles daran setzen, das so etwas nicht nochmals vorkommt. Wie Sie bereits telefonisch mit unserer Buchhaltung ausgemacht haben wird der noch offenen Differenzbetrag nun von Ihrem Konto abgebucht.

Nochmals Entschuldigung für den Ablauf!

Viele Grüsse aus der Oberpfalz

Ihr Conrad Electronic Team

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