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Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 612 Views | 08.03.2016 | 14:31 Uhr
geschrieben von Florian Misch

Höffner (Neuss)

Reklamation / mehrmalige Nichtlieferung trotz Termins

Bestell-/Kundennummer: KV-Nr.: 64717277

Auch versendet am 06.03.2015 über Höffner Kontaktformular

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen meine Unzufriedenheit und meine Enttäuschung über den Service und die Kaufabwicklung Ihres Unternehmens ausdrücken.

Im Folgenden werde ich Ihnen die Sachlage zunächst darstellen:

Am 02.11.2015 haben wir bei Ihrem Verkaufsberater, Herrn Jan W., eine Wohnkombination gekauft. Die avisierte Lieferzeit betrug zu diesem Zeitpunkt ca. 8 Wochen. Vor Unterschrift des Kaufvertrags fragte Herr W. nach der Parksituation an unserer Adresse. Dies beantworteten wir mit der Aussage, dass es sich bei unserer Adresse um eine vielbefahrene Straße inkl. Straßenbahngleisen handelt. Hierauf antwortete Herr W. dass dies in Ordnung gehe und verwies darauf, dass ein entsprechender Eintrag im Kaufvertrag nicht notwendig wäre.

Das erste Ärgernis erfuhren wir, als uns der Liefertermin 25.01.2016 angeboten wurde, ca. 3 Wochen später als avisiert. Zum Liefertermin erschienen die Monteure mit einem LKW, welchen Sie nicht vor der Haustür parken konnten. Mit dem schriftlichen Verweis auf eine Anlieferung mit einem Kleintransporter (Sprinter) fuhren diese unverrichteter Dinge wieder weg.

Nach diversen Telefonaten mit Montageleiter, Kundendienst und dem Verkaufsberater, in dem ich meine Unzufriedenheit ausgedrückt habe, wurde versprochen, sich zeitnah um eine Lösung zu bemühen. Diese resultierte in einem avisierten zweiten Liefertermin am 24.02.2016 mit einem Sprinter. Wenige Tage vor diesem Termin rief die Tourenplanung an um uns den Termin 05.03.2016 (mit Sprinter) zu bestätigen. Der Termin 24.02.2016 wurde offensichtlich weder eingetragen, noch stünde ein Sprinter zur Verfügung.

Nun, am gestrigen 05.03.2016 haben wir uns erneut einen ganzen Tag Zeit genommen, damit die Anlieferung nun endlich durchgeführt werden konnte. Mit sehr großem Ärgernis mussten wir dann hinnehmen, dass der Spediteur/Fahrer (Herr Y.) uns anrief, um uns mitzuteilen, dass er mit dem LKW nicht vor dem Haus parken könnte und bereits weitergefahren wäre. Meine Bitte, noch einmal umzudrehen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden könnten, ignorierte er. Ich habe ihm mitgeteilt, dass es einen rückwärtigen Innenhof gibt, welcher zu befahren wäre. Mit dem Verweis auf Termindruck wurde das Gespräch jedoch beendet.

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Ich habe danach direkt bei der Kundenbetreuung (Frau K.) angerufen. Diese konnte oder wollte mir jedoch nicht helfen und verwies darauf, dass sie nichts machen könnte und wir einen neuen Termin ausmachen sollten.

Im Anschluss rief ich Herrn W. an. Dieser befand sich im Kundengespräch, ich habe um einen Rückruf gebeten. Nach einigen Stunden des Wartens habe ich erneut versuchen, Herrn W. zu erreichen. Wieder übernahm ein Kollege das Telefon und vertröstete mich mit der Aussage, dass sich Herr W. auf jeden Fall am selben Tag noch bei uns melden würde, was jedoch nicht geschehen ist.

Mit diesem Schreiben fordere ich Sie daher letztmalig zur Lieferung der bestellten Ware auf. In Anbetracht der ursprünglichen Lieferzeit von 8 Wochen und der momentanen Lieferverzögerung in Höhe von 9 Wochen setze ich Ihnen eine angemessene Frist von 2 Wochen (bis zum 20.03.2015) zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Pflichten und somit zur Anlieferung und Aufbau der Ware.

Andernfalls werden wir von unserem Recht Gebrauch machen und vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten.

Wir möchten weiterhin gerne die gekauften Möbel erstehen und in unserer Wohnung wissen. Dennoch muss ich deutlich sagen, dass der bisherige Kommunikationsverlauf sehr unangenehm gewesen ist. Daher erwarte ich, dass Sie umgehend mit einem akzeptablen Lösungsvorschlag auf uns zukommen.

Freundliche Grüße

Florian Misch

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Meine Forderung an Höffner: Umgehende Lieferung der Ware


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


08.03.2016 | 18:14
von Florian Misch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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