520 Views | 24.10.2018 | 19:55 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5833311

PENNY-Markt GmbH (Köln)

Taschenkontrolle an der Kasse

Ich wurde heute an der Kasse aufgefordert, ohne Grund meine Tasche zu öffnen. Ich war mir nicht sicher, ob das erlaubt ist oder nicht, ich meinte aber mal gelesen zu haben, dass man dem folgeleisten sollte, aber man sollte auch nachher eine Beschwerde einlegen. Wie ich später erfahren habe, ist es nicht erlaubt, dass das Personal die Taschen ohne Grund kontrollieren darf.

Ich hätte es verweigern können, aber dann wäre es eine lange Prozedur geworden, bis die Polizei gekommen wäre, mich komplett untersucht hätte, meine Personalien aufgenommen etc. etc. Und das alles für ein paar Dosen Katzenfutter und ein wenig Kaffee.

Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie gestohlen und bin seit Jahrzehnten Kunde bei diesem Supermarkt. Ich finde es eine Frechheit.

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Kommentare und Trackbacks (3)


25.10.2018 | 11:35
von H. Carmaker | Regelverstoß melden
Üble Sache, die auf alle Fälle beim Unternehmen gemeldet werden sollte.

Ganz einfach an Penny eine Beschwerde direkt schreiben. Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht, habe die Beschwerden per E-Mail oder Kontaktformular auf deren Webseite abgesetzt.

25.10.2018 | 14:02
von Sebastian Nitschke | Regelverstoß melden
Ich kann das Ganze mal etwas aufdröseln:

1. Niemand ist verpflichtet, beim Einkaufen/Bezahlen, seine Taschen kontrollieren zu lassen.

2. Das Personal oder Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma im Markt, DÜRFEN! fragen, ob sich mal einen Blick rein werfen können.

3. Man hat das Recht dies abzulehnen!

4. Sollte der Händler der Meinung sein, dass der "Verdächtige" etwas eingesteckt hat, ist die richtige Handlungsweise, den Kunden freundlich in den hinteren Marktbereich (Lager, Büro, Personalräume) zu bitten, um die Angelegenheit, zur Wahrung des Datenschutzes und des Gesichtes, zu klären (muss ja nicht jeder mitbekommen).

5. Verweigert der Kunde die Kontrolle, hat das Personal das Recht die Polizei hinzuzuziehen. Diese darf dann, wenn das Personal einen begründeten Verdacht darlegen kann (z. B. Zeugen, Videoaufnahmen), die Taschen kontrollieren.

6. Im Falle der ungerechtfertigten Kontrolle ist als Minimum eine Entschuldigung angedacht!

03.11.2018 | 04:59
von ReclaBoxler-5833311 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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