1139 Views | 18.01.2013 | 12:30 Uhr
geschrieben von Kurzhals

Saturn (Ingolstadt)

Kundendienst unmöglich - nie wieder Saturn

Ich war am 17.01.2013 im Saturn Weimar zwecks eines defekten Drucker, den ich im September 2012 gekauft habe. Der Drucker hatte also noch volle Garantie, da er in den ersten 6 Monaten kaputt gegangen ist.

SCHLAGWORTE

Der Verkäufer oder Kundendienstmitarbeiter fragte mich ganz patzig, was ich mit dem Gerät gemacht hätte, absolut unfreundlich. Ich habe ihm erklärt, dass ich in den ersten 6 Monaten nicht in der Beweislast eines Sachmangels bin sondern Saturn, der Verkäufer reagierte absolut herablassend, ich würde keine Ahnung haben mit dem BGB, ich sagte ihn das der Drucker nur noch Fragmente druckt und ich dafür doch garnichts kann.

Also alles in allem wollte ich ein Austauschgerät oder einen Neuen Drucker, er wurde noch böser in seiner Aussprache, was ich mir einbilden würde, soetwas gibt es nich,t ich sollte doch 2-4 Wochen warten dann bekomme ich mein Gerät vielleicht repariert zurück. Eine absolute Frechheit, was bei Saturn vorgeht, ein ganz misserabler Service und Verkäufer oder Kundendienstmitarbeiter die absolut keine Ahnung haben, viel Werbung und nichts dahinter. So ein Umgang mit dem Kunden habe ich noch nicht erlebt, so einer gehört erstmal ins Lager, wo er mit Kunden nichts zu tun hat.

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Meine Forderung an Saturn: Ein Ersatzgerät oder ein neues Gerät zwecks Sachmangels


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Kommentare und Trackbacks (21)


18.01.2013 | 12:43
von ReclaBoxler-6498712 | Regelverstoß melden
Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB – die Beseitigung des Mangels – den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).

Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB).

Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.
[u. a. Wikipedia]

Gehen Sie zum Saturn, verlangen Sie den Geschäftsführer zu sprechen und fordern Sie ein Neugerät. SIE haben zu entscheiden, ob Sie ein Neugerät oder eine Reparatur haben wollen. Und warten Sie nicht, bis die 6 Monate rum sind!

18.01.2013 | 12:54
von ReclaBoxler-4517119 | Regelverstoß melden
Es wurde Ihnen ja eine Reparatur angeboten, richtig? Warum weigern Sie sich, dies auch anzunehmen?
Schauen Sie auch einmal ins BGB, §440

18.01.2013 | 12:57
von ReclaBoxler-6498712 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4517119:

Weil sich die BF nicht mit einer Reparatur abspeisen lassen muss. Es steht IHR zu, zu entscheiden, was gemacht werden soll und wenn sie ein Neugerät will, hat sie dieses zu erhalten.

Siehe oben: "Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). "

18.01.2013 | 13:02
von Ak | Regelverstoß melden
 spider monkey Heike Kurzhals.

Ihre Beschwerde ist unbegründet, das patzige Verhalten des Saturn Mitarbeiters war vielleicht nicht in Ordnung, der Rest ist jedoch korrekt gelaufen.

Wenn der Mann fragt was Sie mit dem Gerät gemacht haben, dann will er wahrscheinlich nur die Fehlerquelle eingrenzen und Hilfestellung leisten.
Ich denke auch nicht, daß es Sinn macht, sich mit einem Mitarbeiter über Rechtsgrundlagen auszutauschen. Wenn Sie denken, daß Ihnen Recht verwehrt ist sollten Sie eine entsprechende Klage anstreben.

In der Gewährleistungsfrist kann der Käufer zwar wahlen, welche Art der Nacherfüllung er haben möchte, diese Auswahl kann der Verkäufer aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ablehnen und entsprechend mindestens 2 mal eine Nachbesserung vornehmen.

Ein neues Gerät oder eine Auszahlung steht Ihnen also nicht zu.

18.01.2013 | 13:24
von Reklamation Üben | Regelverstoß melden
Liebe BFin, wenn Sie im Geschäft so auftreten wie Sie hier schreiben ist die Reaktion des Mitarbeiters kein Wunder, Sie sollten an sich und Ihrem auftreten arbeiten.

18.01.2013 | 13:45
von ReclaBoxler-9378191 | Regelverstoß melden
Wenn die BFin ein Neugerät will (weil das alte OHNE IHR ZUTUN defekt ist), steht es ihr zu. Nur wenn dem Verkäufer der Ersatz nicht möglich ist (was bei einem Drucker sicher nicht der Fall ist), kann er auf Reparatur bestehen.

18.01.2013 | 13:46
von ReclaBoxler-3610612 | Regelverstoß melden
Sie haben doch keinerlei Anspruch auf ein Ersatz- oder sogar Neugerät. Der Händler hat das Recht, das Gerät zweimal zu reparieren, dh Sie müssen das Gerät vor Ort lassen und warten, bis der Händler sich innerhalb einer angemessenen Wartezeit bei Ihnen meldet. Und dann sollten Sie dringend an Ihrem Tonfall und Auftreten arbeiten. Man kann auch als Kunde freundlich auftreten und freundlich auf den defekten Drucker hinweisen, dann erstmal abwarten und zuhören, was der Verkäufer Ihnen sagt. Dieser hat Ihnen wahrscheinlich bloß mitgeteilt, dass der Drucker überprüft werden muss (es wird auch geprüft ob dieser vom Kunden unsachgemäß behandelt wurde). Das widerum wollten Sie nicht einsehen und haben unverzüglich auf ein Austauschgerät bestanden, dass Sie sofort mitnehmen können. Und weil Ihnen das verweigert wurde, sind SIE widerum patzig, belehrend und arrogant geworden, haben gleich das BGB zitiert. Da hätte ich mich als Verkäufer auch zusammenreissen müssen.

18.01.2013 | 13:46
von Rolf Thomalla | Regelverstoß melden
Der Kunde kann in einem solchen Fall nach eigener Wahl auch auf Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache bestehen, d. h. er muss sich nicht vom Händler mit einer Nachbesserung durch Reparatur abspeisen lassen.
dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Automatisch ist dieser Wunsch des Kunden jedenfalls nicht unverhältnismäßig.

Bei Saturn muss er jedoch rechtswidrige Gängeleien und Hausverbot befürchten, wenn er darauf besteht und das Recht anwaltlich einfordert:
www.verbraucherschutz-forum.de/?show=EiCM

18.01.2013 | 14:08
von Ak | Regelverstoß melden
 spider monkey Rolf Thomalla

Sie haben Recht, automatisch ist die Wahl des Kunden nicht unverhältnismäßig, der Verkäufer kann aber entscheiden und die Wahl des Kunden ablehnen.
Sie zitieren den § 439 immer, vergessen Sie aber nicht den § 440 und 441.
Kein Händler der Welt wird einem Kunden Hausverbot erteilen oder ihn rauswerfen, wenn die Kommunikation stimmt.
Wenn der Händler allerdings entschieden hat, Sie mit der Entscheidung aber nicht einverstanden sind, dann sollten Sie einen
vollstreckbaren Titel bewirken.

18.01.2013 | 16:01
von Calimero | Regelverstoß melden
Mit dem BGB um sich werfen aber die falschen Worte wählen ist doch ein bisschen peinlich. Das BGB hat mit der Garantie absolut gar nichts zu tun.
Ich denke, es geht hier um Gewährleistung. Einem Verkäufer gleich diese unter die Nase zu reiben ohne erst mal das Problem zu erklären ist doch schon sehr arrogant.
Das Vorgehen: Ich erkläre dem Verkäufer das Problem, dann macht der Verkäufer ein Angebot oder nicht, das Angebot ist so wie ich mir das vorstelle; dann brauch ich auch kein BGB.
Das Angebot ist nicht wie es sein sollte; dann kann ich den Verkäufer auf das Thema Gewährleistung hinweisen.

Es gibt im Deutschen so einen schönen Spruch. "Wie es in den Wald hinein schallt, so schallt es auch zurück"

18.01.2013 | 17:19
von ReclaBoxler-9012830 | Regelverstoß melden
Ja genau Calimero auch einer von Saturn, waren sie dabei bei der Unterhaltung dann lassen sie es wenn sie keine Ahnung haben

18.01.2013 | 18:59
von PC-Nutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey Calimero
Sie haben es auf den Punkt gebracht, danke!
Ich gehe auch mal stark davon aus, dass der BF (verständlich oder nicht) ziemlich angesäuert in den Laden kam und um Umtausch "gebeten" hat. Auf die Frages des MA, was denn das Problem wäre, hat der BF dann alle "rechtlichen Spielregel" dem MA um die Ohren ge. da er der festen Überzeugung ist, innerhalb von 6 Monaten muss alles ohne wenn und aber und auch ohne Erklärung ausgetauscht werden.

18.01.2013 | 20:23
von So Nicht | Regelverstoß melden
Sagen wir es mal so, es gibt Geschäfte da wird ein „schreiender Kunde" umgehend zufrieden gestellt, egal ob die Reklamation berechtigt oder unberechtigt ist. Ich habe es in einer Firma erlebt da mußte sich der Marktleiter beim Kunden zu Hause mit einem großen Blumenstrauß und einem Präsent beim Kunden dafür entschuldigen, daß der Kunde Unrecht hatte. Wie man hier bei den meisten Beschwerden lesen kann schein sich das „Schreien" rumgesprochen zu haben.

19.01.2013 | 00:58
von Tina H. | Regelverstoß melden
Was haben Sie nun letzten Endes getan? Drucker wieder mitgenommen oder zur Reparatur gegeben?
Eventuell sollten Sie die Patronen wechseln, wenn nur Fragmente gedruckt werden.

19.01.2013 | 09:33
von ReclaBoxler-9012830 | Regelverstoß melden
Es geht hier garnicht um Patronen wechseln oder sonstiges, es geht ganz allein um das Verhalten des Verkäufers sowie um den Service von Saturn. Um nochmals zu sagen ich habe mich wie ein ganz normaler Kunde benommen und kann doch einen gewissen Anstand von den Verkäufern erwarten.

19.01.2013 | 11:26
von ReclaBoxler-4220884 | Regelverstoß melden
Das ändert nichts daran, dass Sie als Hobbyjurist versagt haben. Der Händler hat Ihnen angeboten das Gerät einzuschicken damit es repariert wird. Mehr steht Ihnen nicht zu.

Ich bezweifel, dass hier der Händler von Anfang an arrogant und herablassend reagiert hat. Sowas schaukelt sich in der Regel hoch und daran haben beide Seiten Ihren Anteil.

Wenn man vorne herein den Leuten auf Augenhöhe begegnet und den Händler nicht wie einen Leibeigenen behandelt, weil man meint als Kunde König zu sein, wird man in 99% der Fälle eine Lösung finden. Für das Andere 1% bleibt dann immer noch der Weg zum Anwalt.

19.01.2013 | 12:36
von Verfasser | Regelverstoß melden
Na wenn das so ist dann kann ich keinen service mehr verlangen wenn der Kunde nicht mehr könig ist, denn manche haben gar nicht begriffen das ich der Kunde bin, aber das Motto ist sicherlich verkaufen egal um welchen Preis, und das hier schon mehrere Beschwerden sind wegen unhöfflichen Verkäufern bei Saturn liegt ja sicherlich nicht an meinen Versuch ein Gerät zu reklamieren, mir sieht es so aus das hier einige ihre Art als Verkäufer verteitigen aber dann sollten sie sich einen anderen Job suchen wo sie nicht mit Kunden umgehen müssen.

19.01.2013 | 13:45
von ReclaBoxler-7491641 | Regelverstoß melden
 spider monkey Verfasser, Sie wollen es einfach nicht kapieren. Als Kunde haben Sie das Recht korrekt bedient zu werden. Und das ist offensichtlich geschehen. Wenn Sie das nicht so sehen, stimmt etwas mit Ihrem Wahrnehmungsvermögen nicht.

19.01.2013 | 13:46
von ReclaBoxler-4536768 | Regelverstoß melden
 spider monkey Verfasser: Wenn ein Drucker nur noch Fragmente druckt, ist das oft lediglich ein Software-Problem und liegt nicht an der Hardware selbst. Das wird wohl auch der Saturn-Verkäufer gemeint haben mit der Frage, was Sie mit dem Drucker gemacht hätten.

Gehen Sie mal auf die Hersteller-Seite und laden sich ein Update des Treibers runter.

Wenn es ein Tintenstrahl-Drucker ist, kann das Problem auch durchaus an einem kaputten Druckkopf liegen. Die gehen nämlich gerne schnell kaputt.

19.01.2013 | 20:23
von ReclaBoxler-9012830 | Regelverstoß melden
Langsam denke ich hier sind viele die nicht sachlich mit der eigentlichen Sache umgehen, was das Benehmen meiner Seite angeht kann ich mir keinen Vorwurf machen, und wer das anderst beurteilt der sollte doch dabei gewesen sein, vielleicht schreibt ja Saturn diese Kommentare um abzulenken anderst kann es nicht sein Jeder normale Bürger der Kunde ist hat ein Recht sachlich behandelt zu werden wenn schon die hilflichkeit bei Saturn fehlt. Aber eigentlich sollte das Portal ja dazu da sein um etwas zu klären, und sich nicht Firmen hinter einen Namen verstecken um die Sache umzukehren. Denn aus manchen Äußerungen hört man ganz genau raus wer wohin gehört. Das ist genauso wie mit dem Mitarbeiter von Saturn.

02.04.2014 | 15:35
von Theo Charles | Regelverstoß melden
Nur weil Ihnen die Kommentare nicht gefallen, sind alle die hierzu etwas schreiben Saturn-Mitarbeiter! Ich versichere Ihnen, ich bin kein Saturn-MA. Ich glaube nicht, dass Ihr Saturn-MA zur Arbeit geht und sich denkt, : " Heute werde ich mich mal richtig mit der Kundschaft fetzen". Eine Medallie hat immer zwei Seite!



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