Saturn (Ingolstadt)
Kundendienst unmöglich - nie wieder Saturn
Ich war am 17.01.2013 im Saturn Weimar zwecks eines defekten Drucker, den ich im September 2012 gekauft habe. Der Drucker hatte also noch volle Garantie, da er in den ersten 6 Monaten kaputt gegangen ist.
Der Verkäufer oder Kundendienstmitarbeiter fragte mich ganz patzig, was ich mit dem Gerät gemacht hätte, absolut unfreundlich. Ich habe ihm erklärt, dass ich in den ersten 6 Monaten nicht in der Beweislast eines Sachmangels bin sondern Saturn, der Verkäufer reagierte absolut herablassend, ich würde keine Ahnung haben mit dem BGB, ich sagte ihn das der Drucker nur noch Fragmente druckt und ich dafür doch garnichts kann.
Also alles in allem wollte ich ein Austauschgerät oder einen Neuen Drucker, er wurde noch böser in seiner Aussprache, was ich mir einbilden würde, soetwas gibt es nich,t ich sollte doch 2-4 Wochen warten dann bekomme ich mein Gerät vielleicht repariert zurück. Eine absolute Frechheit, was bei Saturn vorgeht, ein ganz misserabler Service und Verkäufer oder Kundendienstmitarbeiter die absolut keine Ahnung haben, viel Werbung und nichts dahinter. So ein Umgang mit dem Kunden habe ich noch nicht erlebt, so einer gehört erstmal ins Lager, wo er mit Kunden nichts zu tun hat.
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.
[u. a. Wikipedia]
Gehen Sie zum Saturn, verlangen Sie den Geschäftsführer zu sprechen und fordern Sie ein Neugerät. SIE haben zu entscheiden, ob Sie ein Neugerät oder eine Reparatur haben wollen. Und warten Sie nicht, bis die 6 Monate rum sind!
Schauen Sie auch einmal ins BGB, §440
Weil sich die BF nicht mit einer Reparatur abspeisen lassen muss. Es steht IHR zu, zu entscheiden, was gemacht werden soll und wenn sie ein Neugerät will, hat sie dieses zu erhalten.
Siehe oben: "Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). "
Ihre Beschwerde ist unbegründet, das patzige Verhalten des Saturn Mitarbeiters war vielleicht nicht in Ordnung, der Rest ist jedoch korrekt gelaufen.
Wenn der Mann fragt was Sie mit dem Gerät gemacht haben, dann will er wahrscheinlich nur die Fehlerquelle eingrenzen und Hilfestellung leisten.
Ich denke auch nicht, daß es Sinn macht, sich mit einem Mitarbeiter über Rechtsgrundlagen auszutauschen. Wenn Sie denken, daß Ihnen Recht verwehrt ist sollten Sie eine entsprechende Klage anstreben.
In der Gewährleistungsfrist kann der Käufer zwar wahlen, welche Art der Nacherfüllung er haben möchte, diese Auswahl kann der Verkäufer aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ablehnen und entsprechend mindestens 2 mal eine Nachbesserung vornehmen.
Ein neues Gerät oder eine Auszahlung steht Ihnen also nicht zu.
dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Automatisch ist dieser Wunsch des Kunden jedenfalls nicht unverhältnismäßig.
Bei Saturn muss er jedoch rechtswidrige Gängeleien und Hausverbot befürchten, wenn er darauf besteht und das Recht anwaltlich einfordert:
www.verbraucherschutz-forum.de/?show=EiCM
Sie haben Recht, automatisch ist die Wahl des Kunden nicht unverhältnismäßig, der Verkäufer kann aber entscheiden und die Wahl des Kunden ablehnen.
Sie zitieren den § 439 immer, vergessen Sie aber nicht den § 440 und 441.
Kein Händler der Welt wird einem Kunden Hausverbot erteilen oder ihn rauswerfen, wenn die Kommunikation stimmt.
Wenn der Händler allerdings entschieden hat, Sie mit der Entscheidung aber nicht einverstanden sind, dann sollten Sie einen
vollstreckbaren Titel bewirken.
Ich denke, es geht hier um Gewährleistung. Einem Verkäufer gleich diese unter die Nase zu reiben ohne erst mal das Problem zu erklären ist doch schon sehr arrogant.
Das Vorgehen: Ich erkläre dem Verkäufer das Problem, dann macht der Verkäufer ein Angebot oder nicht, das Angebot ist so wie ich mir das vorstelle; dann brauch ich auch kein BGB.
Das Angebot ist nicht wie es sein sollte; dann kann ich den Verkäufer auf das Thema Gewährleistung hinweisen.
Es gibt im Deutschen so einen schönen Spruch. "Wie es in den Wald hinein schallt, so schallt es auch zurück"
Sie haben es auf den Punkt gebracht, danke!
Ich gehe auch mal stark davon aus, dass der BF (verständlich oder nicht) ziemlich angesäuert in den Laden kam und um Umtausch "gebeten" hat. Auf die Frages des MA, was denn das Problem wäre, hat der BF dann alle "rechtlichen Spielregel" dem MA um die Ohren ge. da er der festen Überzeugung ist, innerhalb von 6 Monaten muss alles ohne wenn und aber und auch ohne Erklärung ausgetauscht werden.
Eventuell sollten Sie die Patronen wechseln, wenn nur Fragmente gedruckt werden.
Ich bezweifel, dass hier der Händler von Anfang an arrogant und herablassend reagiert hat. Sowas schaukelt sich in der Regel hoch und daran haben beide Seiten Ihren Anteil.
Wenn man vorne herein den Leuten auf Augenhöhe begegnet und den Händler nicht wie einen Leibeigenen behandelt, weil man meint als Kunde König zu sein, wird man in 99% der Fälle eine Lösung finden. Für das Andere 1% bleibt dann immer noch der Weg zum Anwalt.
Gehen Sie mal auf die Hersteller-Seite und laden sich ein Update des Treibers runter.
Wenn es ein Tintenstrahl-Drucker ist, kann das Problem auch durchaus an einem kaputten Druckkopf liegen. Die gehen nämlich gerne schnell kaputt.