1174 Views | 03.07.2014 | 17:42 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4302034

Saturn (Imünchen)

Saturn erstattet Minderjährigen 180 € nicht, Zwang für Gutschein

Mein minderjähriger Sohn hat sich sündteuere " Dr Dre Kopfhörer " zusammengespart und sich diese dann auch gekauft. Vor Ablauf von 6 Monaten sind diese gebrochen. Er hat sie zu Saturn zurückgebracht. Die Kopfhörer wurden von Saturn eingesandt. Über einem Monat kam keinerlei Reaktion. Danach ein Schreiben, er solle mit Karton und Rechnung in den Saturn Markt kommen. Die Kopfhörer sind nicht zu reparieren, ihn trifft aber keine Schuld, was auch in dem Schreiben stand.

SCHLAGWORTE

Mein Sohn hätte neue Kopfhörer bekommen. War auch völlig korrekt von Saturn. Mein Sohn sagte, ich möchte nicht wieder diese Kopfhörer, bin knapp 180 €uro los, für etwas was ich mir lange ersparen musste und doch nicht wirklich funktioniert. Und nun das Problem: Mein Sohn bekam sein Geld nicht! zurück sondern MUSSTE einen Einkaufsgutschein akzeptieren. Und das bei einem Minderjährigen. Er hat dem Verkäufer gesagt, ob er schon mal überlegt hat, wieviel Geld das ist, welches er gerne wieder hätte. Leider Fehlanzeige. Ich nenne das pure Abzocke und noch viel schlimmer: Das an Minderjährige. Saturn muss es schon sehr nötig haben, seine Kunden auf so eine Art an sich zu binden. Sollte Saturn das Geld nicht auszahlen, melde ich es der Verbraucherzentrale und übergebe es einem Rechtsanwalt. Kundenservice sieht anders aus.

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Meine Forderung an Saturn: Stellungnahme / Erstattung des Kaufpreises und Rücknahme des Gutscheines


 
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Kommentare und Trackbacks (6)


03.07.2014 | 18:07
von Martin Steger | Regelverstoß melden
Na dann mal viel Glück mit Ihrer Forderung. Die Verbraucherzentrale und auch jeder Rechtsanwalt wird Ihnen sagen, dass Ihr Sohn im Rahmen der Gewährleistung keinen Rechtsanspruch auf Erstattung des Kaufpreises hat. Der Verkäufer ist zunächst einmal nur zur Nachbesserung verpflichtet, sprich: Reparatur oder, wie in Ihrem Fall angeboten, Lieferung eines neuen Produkts, Punkt.

Einen Einkaufsgutschein anzubieten geht schon weit über das hinaus, zu dem Saturn gesetzlich verpflichtet wäre. Und was Sie unter "Kundenservice" verstehen, ist vielleicht Ihr Wunsch. denken, aber nunmal kein einklagbares Recht. Dann noch von "Abzocke" zu reden, ist jedenfalls völlig daneben.

03.07.2014 | 18:16
von True Words | Regelverstoß melden
Ich sehe hier auch kein unrechtliches Verhalten. Ist doch ganz normal heute? Verstehe die Aufregung nicht.

03.07.2014 | 18:29
von ReclaBoxler-4302034 | Regelverstoß melden
Hier wurde mit einem Kind verhandelt

03.07.2014 | 18:42
von Phönix | Regelverstoß melden
Ihr Sohn ist nur beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB / Taschengeld§). Dies hat zur Folge, dass der von einem beschränkt Geschäftsfähigen geschlossene Vertrag ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters in diesem Fall schwebend unwirksam ist. Wenn Sie jetzt "behaupten", dass Sie mit dem Kauf nicht einverstanden waren, dann muss der Händler das Geschäft rückabwickeln - Kophörer an Saturn zurück, Geld an Ihren Sohn auszahlen. 180,- € sind kein geringer Betrag. Sollten Sie die Einwilligung zum Kauf gegeben haben, dann muss der Gutschein akzeptiert werden.

03.07.2014 | 23:54
von True Words | Regelverstoß melden
Nach 6 Monaten kann man hier getrost von einem "erlaubten Kauf" sprechen.

30.07.2014 | 16:24
von ReclaBoxler-4302034 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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