Durch Saturn endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 186 Views | 01.12.2014 | 14:53 Uhr
geschrieben von M. A.

Saturn (Ingolstadt)

Verweigerung der Gewährleistung.

Hallo an Leser Foris und evtl. Saturn Mitarbeiter.

SCHLAGWORTE

Folgendes hat sich heute zugetragen, meinen am ende August 2014 gekauften, PS3 Controller zeigt einen Ladedefekt, d. h er lädt nur wenn er lust hat. Andere Kabel wurden getestet, damit erschien der selbe Fehler.

Daher heute in besagten Saturnmarkt und wollte diesen Umtauschen, da ich keine PS3 mehr besitze, wollte ich fragen, ob man mir kulanterweise diesen in ein PS4 Produkt tauscht.

Soweit kam ich aber garnicht, da mir gleich gesagt wurde, dass der Controller zur Überprüfung nach Sony geschickt wird und dann entschieden wird was passiert. Ich erwiederte, dass sie das gerne machen können, ich aber jetzt ein funktionsfähigen Controller mitnehmen möchte.

Nein, die Garantie kommt von Sony und dahin muss es auch eingeschickt werden. Ich wiederholte, dass ich keinen Kaufvertrag mit Sony habe, sondern mit Saturn und dass der Defekt unter die Sachmängelhaftung fällt.

Dass war dem Verkaufsleiter völlig egal, er meinte, dass er das Recht hat, den Artikel einzuschicken und mir keinen Ersatz aushändigen muss.

Das erbat ich mir schriftlich zu geben, wofür er mich nochmals 20 Minuten warten ließ, um einen Zweizeiler zu verfassen, in welchem steht zu Wahrung meiner Kundenrechte, müsse das Gerät überprüft werden. Lol meiner Rechte, wenn Saturn diese kennen würde, hätte man mir den Controller in einen neuen getauscht.

Somit werde ich mich demnächst bei einem Anwalt für Verbraucherrecht einfinden, auch wenn es "nur" 50€ sind, damit ich zu meinem Recht komme.

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Meine Forderung an Saturn: Erstattung des Kaufbetrags, oder Umtausch in anderes Produkt.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


08.12.2014 | 15:06
von M. A. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.12.2014 | 17:34
von M. A. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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