Durch Saturn endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 601 Views | 01.12.2014 | 15:06 Uhr
geschrieben von M. A.

Saturn (Ingolstadt)

Verweigerung der Gewährleistung

Folgendes hat sich heute zugetragen, meinen am Ende August 2014 gekauften, PS3 Controller zeigt einen Ladedefekt, d. h er lädt nur wenn er Lust hat. Andere Kabel wurden getestet, damit erschien derselbe Fehler.

SCHLAGWORTE


Daher heute in besagten Saturnmarkt und wollte diesen Umtauschen, da ich keine PS3 mehr besitze, wollte ich fragen, ob man mir kulanterweise diesen in ein PS4 Produkt tauscht.

Soweit kam ich aber garnicht, da mir gleich gesagt wurde, dass der Controller zur Überprüfung nach Sony geschickt wird und dann entschieden wird was passiert. Ich erwiederte, dass sie das gerne machen können, ich aber jetzt ein funktionsfähigen Controller mitnehmen möchte.

Nein, die Garantie kommt von Sony und dahin muss es auch Eingeschickt werden. Ich wiederholte, dass ich keinen Kaufvertrag mit Sony habe, sondern mit Saturn und dass der defekt unter die Sachmängelhaftung fällt.

Dass war dem Verkaufsleiter völlig egal, er meinte dass er das recht hat den Artikel einzuschicken und mir keinen Ersatz aushändigen muss.

Das erbat ich mir schriftlich zu geben, wofür er mich nochmals 20 Minuten warten ließ, um einen Zweizeiler zu verfassen, in welchem steht zu Wahrung meiner Kundenrechte, müsse das Gerät überprüft werden. Lol meiner Rechte, wenn Saturn diese kennen würde, hätte man mir den Controller in einen neuen getauscht.

Somit werde ich mich demnächst bei einem Anwalt für Verbraucherrecht einfinden, auch wenn es "nur" 50€ sind, damit ich zu meinem Recht komme.

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Meine Forderung an Saturn: Sofortiger Umtausch, durch Fehlverhalten Ihrerseits, in ein anderes Produkt, oder Barauszahlung.


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


01.12.2014 | 15:12
von E. L. | Regelverstoß melden
Richtig, du hast das Anrecht, das du entscheiden darfst, was passiert. Allerdings musst du dem Verkäufer auch die Möglichkeit lassen, dass er prüfen kann, ob wirklich ein Fehler vorliegt.

Ich laufe mittlerweile immer mit dem Schönfelder auf und zitiere dann direkt aus dem Paragraphen direkt. AgB von Saturn vergessen wir meist und ich habe auch schon mal den Chef vom Chef rund gemacht.

01.12.2014 | 19:30
von E. L. | Regelverstoß melden
Bitte unterlassen sie doch mal die Tipps und schauen sie sich den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie an.

01.12.2014 | 21:47
von M. A. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Controller ist transparent und das macht m. E die Angelegenheit noch einfacher, zu erkennen dass ich keinerlei Schaden am Produkt verursacht habe.
Was wenn der Controller auf dem Lieferweg beschädigt wird, und es dann heißt ich war das! Das Saturn sich die Welt macht sieht man an der Suchmaschine, die da u. A


01.12.2014 | 21:52
von M. A. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
www.it-recht-kanzlei.de/Kommentar/7657/Saturn_Umtausch-Abzocke_mit_System_Wie_man_439_BGB_Nacherfuellung_umgeht.php
Das Ausspuckt.
Ich hatte höflich nachgefragt ob das aus Kulanzgründen möglich sei, mit dem anderen Artikel.
Daraufhin ging die Diskussion los.
Ich hatte die Kulanz abgeschrieben und wäre mit einem neuen von dannen gezogen. Durfte ich wie gesagt ja auch nicht.
Vor einem halben Jahr hatte ich schon mal einen Umtausch, mit dem selben Produkt. (2 gekauft) Das klappte ohne Diskussion. Warum dieses mal nicht? Je nach Laune, oder wie!


05.01.2015 | 22:25
von M. A. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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