Saturn (Hannover)
Unzulässige Taschenkontrolle bei Saturn-Hannover
Bei meinem letzten Besuch im Saturn-Markt gegenüber dem Hauptbahnhof Hannover (am 19.10.2011 nachmittags) hatte ich nichts gekauft und deshalb den Verkaufsbereich durch den Durchgang neben den Kassen verlassen. Dabei wurde ich durch einen heranlaufenden "Kontrolleur" in barschem Ton aufgefordert, eine mitgeführte alte Saturn-Plastiktasche zu öffnen (in der sich ein Prospekt und eine Tüte mit zwei Brötchen befanden).
Zunächst habe ich der Taschenkontrolle nicht zugestimmt. Auf meine Frage, aus welchem Anlass ich kontrolliert werden soll, wurde mir geantwortet, dass der Inhalt von "Saturn-Plastiktaschen" immer überprüft wird, wenn dieser Durchgang benutzt wird.
Obwohl ich den Herrn darauf aufmerksam gemacht habe, dass eine solche Taschenkontrolle rechtlich nicht zulässig ist, konnte ich den Laden nicht verlassen. Da ich in Eile war, habe ich der Taschenkontrolle nach kurzer Diskussion schließlich doch zugestimmt, um den Laden endlich verlassen zu können.
Ich finde die oben beschriebene Verhaltensweise von Saturn-Hannover unverschämt. Dabei wird dem kontrollierten Kunden vor allen anderen im Verkaufsraum anwesenden Personen öffentlich unterstellt, dass er etwas geklaut habe (ansonsten bräuchte man ja nicht zu kontrollieren).
Das oben beschriebene Verhalten des Saturn-Sicherheitspersonals ist rechtlich nicht zulässig. Entsprechende Urteile liegen seit vielen Jahren vor. Für das Saturn-Sicherheitspersonal scheint diese Tatsache entweder unbekannt oder irrelevant zu sein.
Entweder hat die Saturn-Geschäftsleitung Ihr Sicherheitspersonal nicht über die geltende Rechtslage informiert oder die Saturn-Geschäftsleitung duldet, dass Ihr Sicherheitspersonal die geltende Rechtslage nicht beachtet.
Die Firma Saturn erwartet berechtigterweise, dass sich potentielle Diebe an geltendes Recht halten! Dürfen ehrliche Kunden ebenso erwarten, dass sich Saturn bei Taschenkontrollen an geltendes Recht hält? Offensichtlich nicht!
Weil der Saturnmitarbeiter gegen geltendes Gesetz verstoßen hat, würde ich ihn an Ihrer Stelle anzeigen, damit dies nicht auch anderen Betroffenen nicht passiert.
Nur bei Verdacht darf dies durch die Polizei durchgeführt werden.
Mache denken wirklich, sie wären der Oberpolizist.
Jeder, der im Besitz solch einer Tüte ist und damit zu Saturn geht, ist automatisch ein Dieb.
Schonmal darüber nachgedacht, dass diese Tüte ausgehändigt wird, wenn man etwas gekauft hat? Oder gibt es die Ware im Regal direkt schon verpackt, weshalb man des Diebstahl bezichtigt werden kann?
Geklaute Ware kann in jede x-beliebige Tasche oder Rücksack verstaut werden, da muss dann natürlich nicht kontrolliert werden, ist ja keine Saturntasche/Rucksack.
Einvernehmlicher Verkehr ist doch auch keine Vergewaltigung?
Lesen Sie die Beschwerden eigentlich, bevor Sie kommentieren?
Der Kunde hat der Taschenkontrolle nur zugestimmt, weil er keine Zeit hatte. Das ist freiwilliger Zwang. ;-)
Im Übrigen kann man mitgebrachte Tüten in Schließfächern einschließen oder an der Information deponieren.
Wer dies nicht tut, muss immer damit rechnen, dass er in den Verdacht gerät, etwas eingepackt zu haben. Den Dieben steht es nämlich nicht auf der Stirn geschrieben - "Ich habe geklaut".
Geklaut wird von allen, ob Anzugträger, Oma, Mutti mit Kleinkind und, und, und.
Der Beschwerdeführer hätte hier das Recht gehabt, die Polizei hinzuzuholen - hat er nicht gemacht, da er keine Zeit hatte. Das ist allerdings sein persönliches Problem!
Ich werde den Teufel was tun, wenn ich in einem Einkaufspark 10 oder mehr Geschäfte besuche, bei jedem mein Zeug einzusperren oder abzugeben.
Ich kaufe in mehreren verschiedenen Staaten ein und hatte mit diesem Verhalten sein Jahrzehnten noch nirgendwo Schwierigkeiten.
Es ist nicht mein persönliches Problem, wie sich andere an Gesetze zu halten gedenken, sondern deren rechtliches Problem, wie sie einen konkreten Verdacht darlegen, der für eine Durchsuchung nötig ist.
Geschäft - Wohnung?
Mir scheint, Du verwechselst da Birnen mit Äpfeln.
Keiner von Euch war dabei und hier wird immer nur eine Sichtweise beschrieben.
So ganz ohne Grund wird man nicht kontrolliert.
Interessant, hier mitzulesen, habe erst grade überhaupt die Existenz dieser Seite bemerkt.
Zur Sache:
Wenn ich richtig gelesen habe, wurden Sie (der sich Beschwerende) aufgefordert, Ihre Tüte zu öffnen, um dem Sicherheitspersonal EINBLICK zu gewähren.
Diese Vorgehensweise ist berechtigt und zulässig, da Sie der Aufforderung, Ihre Tüte am Eingang in den Schließfächern zu deponieren, nicht nachgekommen sind. Die Vorgehensweise darf von jeder Person, die in diesem Geschäft beschäftigt ist, vorgenommen werden, speziell z. B. auch von den Kassiererinnen.
Ein Einzelhandelsgeschäft ist weder rechtsfreier noch öffentlicher Raum, sondern Privatgelände, auf dem der Besitzer (Inhaber oder deren Vertretungsberechtigte) das Hausrecht ausübt. Er darf z. B. jedem ohne Angaben von Gründen sogar den Einlass verweigern (ohne Angabe deshalb, weil es sonst immer zu AGG-Beschwerden kommen kann), was natürlich in aller Regel nicht passiert.
Wenn Sie nicht der Aufforderung nachgekommen wären, hätten Sie durchaus damit rechnen müssen, dass die Polizei geholt worden wäre, um den Sachverhalt zu klären. Nur die Polizei darf dann DURCHSUCHEN (das ist der Unterschied zum Einblick).
In der Regel wird natürlich nur bei berechtigtem Interesse (Hinweis eines Mitarbeiters oder anderen Kunden auf auffälliges verhalten z. B.) so vorgegangen.
Sodele, auch meinen Senf hier mal dazu gegeben.
Da muss ich aber widersprechen!
Ein Ladenbesitzer und deren Vertretung haben im Geschäften nur eingeschränktes Hausrecht und wenn mal ein Hausverbot ausgesprochen wird, dann muss dies Begründet werden. Den ein Ladengeschäft ist keine Diskothek!
Und was die Taschenkontrolle angeht:
Auch wenn der Kunde seine Taschen nicht in den Schließfach wegschließt, wie es verlangt wird, ist die noch lange kein Grund den Kunden dazu zwingen das er den Inhalt seiner Taschen vorzeigt.
Und gut zur Letzt:
Das Hausrecht ist kein schrankenloses Rechtsgut und kann wie jedes Grundrecht auch durch Gesetze eingeschränkt werden z. B. durch das AGG. Und wenn mal z. B. ein Ausländer von im Laden ohne Begründung Hausverbot bekommt, dann darf und hat das Recht davon auszugehen, das er aufgrund seiner Herkunft deswegen ein Hausverbot bekommen hat und kann Sich bei der Antidiskriminierungs-Stelle beschweren.
Sodele, Ende der Durchsage!
Gemerkt: je miserabler ein Mensch ist, desto lauter schreit er im Laden, wenn er sich in seiner Anarchie eingeschränkt fühlt.
Hausrecht ist zwar Hausrecht, aber kein schrankenloses Rechtsgut und auch kein rechtsfreier Raum!
Also Ehrlich, darf ein Ladenbesitzer vor seinem Laden ein Schild aufhängen, das Türken und Dunelhäutige keine Zutritt haben? Und wenn ich als Schwarzer wegen meiner Hautfarbe mir der Zitritt verwehrt wird, muss ich dann auch akzeptieren?
Wenn jemals einem der Zutritt zum Laden verwehrt, der sollte sein Geld bei der Konkurenz lassen.