Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 672 Views | 02.07.2014 | 16:39 Uhr
geschrieben von Bärbel Böttger

Höffner (Schönefeld)

Aufgequollene Arbeitsplatte nach 9 Monaten

Bestell-/Kundennummer: 1/558489

Nach noch nicht einmal 1 Jahr ist die Arbeitsplatte in der Küche (Wert 18.000. -€) an einer Stelle in einer Grösse von einem 2 EURO-Stück aufgequollen.

Die Monteure meinten, dies sei auf "Wasserpantscherei" zurückzuführen und die Fa. Möbel Höffner ist dafür nicht zuständig!

Dann wäre wohl die gesamte Länge der Arbeitsplatte aufgequollen.

Ein Unding.

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Meine Forderung an Höffner: Ausbau und Erneuerung der Arbeitsplatte


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


29.07.2014 | 10:05
von Bärbel Böttger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bin noch am verhandeln mit Möbel Höffner.
Bislang noch nicht geklärt.


19.08.2014 | 12:16
von Bärbel Böttger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider zu meinen Ungunsten. Ich hätte gegen Möbel Höffner Klagen müssen, um klären zu lassen, wer den Schaden verursacht hat.
Insofern zahle ich jetzt Geld, um den Schaden beheben zu lassen. Ein Anwalt und die Zeit hätten mir nur meine Nerven und erstmal mein Portomonaie gekostet.




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